Umweltpolitik in Deutschland

Nach dem zweiten Weltkrieg entwickelte sich die Bundesrepublik Deutschland zu einem der größten und führenden Industriestaaten. Besonders die Bereiche Bau, Chemie, Energie und Verkehr, die erheblichen Einfluss auf die Umwelt und das Klima haben, konnten ein starkes Wachstum verzeichnen. Jedoch hatte diese wirtschaftliche Entwicklung negative Auswirkungen auf die Umwelt, wie auch in anderen Industrienationen zu beobachten war. Diese Entwicklung wurde bereits Ende der 1960er Jahre erkannt und die damalige Bundesregierung schuf ein neues Politikfeld: Umwelt. Kurz nach der Einführung wurden konkrete Ziele und Maßnahmen vorgestellt, wobei eine der wichtigsten Maßnahmen die Übertragung der Kompetenz in wichtigen Fragen des Umweltschutzes auf den Bund war. Weitere Maßnahmen waren:

  • Schaffung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (1971)
  • Gründung des Umweltbundesamtes (1974).
  • Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (1986)
  • Gründung Bundesamt für Naturschutz (1993)
  •  Einführung einer deutschen Strategie Nachhaltiger Entwicklung zur Gründung weiterer Einrichtungen (2001)

Die Gründung des Bundesumweltministerium erfolgte zeitlich verzögert gegenüber den vorherigen Maßnahmen und war zudem noch durch ein neues Verständnis für Umweltschutz in der Bevölkerung sowie den Reaktorunfall von Tschernobyl stark beeinflusst.

Grundlegende rechtliche Vorgaben in Bezug auf den Umweltschutz, insbesondere Luft- und Gewässerschutz, gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert. Eine feste gesetzliche Verankerung fanden diese jedoch erst 1935. Wirklich rechtlich bindende Regelungen wurden aber erst ab den 1970er Jahren eingeführt. Diese sind:

  • das Abfallbeseitigungsgesetz (1972),
  • das für die Luftreinhaltung zentrale Bundes-Immissionsschutzgesetz (1974),
  • das Bundesnaturschutzgesetz (1976),
  • das Chemikaliengesetz (1980)
  • das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (1994)
  • das Bundes-Bodenschutzgesetz (1998).

Während man bis 1994 eher damit beschäftigt war, die gesetzlichen Bedingungen an die Umwelt und deren Entwicklung anzupassen, wurde 1994 ein grundlegendes Umdenken vollzogen. Das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz zielte auf den Aspekt der Nachhaltigkeit ab und rückte die Vermeidung von Abfall und dessen Wiederverwertung in den gesellschaftlichen und politischen Fokus. Mit dem 2002 vorgelegten Konzept zum Atomausstieg wurde die bisherige Umwelt- und Energiepolitik vollständig umgeworfen.

Umweltpolitik der Bundesregierung

Das primäre Ziel der Umweltpolitik ist die Verminderung der Belastung von Boden, Luft und Wasser durch Schadstoffe (Umweltbelastung). In jüngerer Vergangenheit spielt auch der Schutz des Klimas eine zentrale Rolle. Verordnungen zur Luftreinhaltung und zum Gewässerschutz lassen sich in Deutschland schon auf das 19. Jahrhundert zurückdatieren. 1935 wurde der Naturschutz gesetzlich verankert. Doch ursprünglich war Umweltpolitik in der Bundesrepublik kein eigenständiger Politikbereich. Ab 1952 wurde Umweltpolitik im Rahmen einer interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft debattiert. Erst im Laufe der 1970er Jahre gewann der Bereich immer mehr an Bedeutung. Die Bundesregierung verabschiedete Umweltschutz-Programme und politische Parteien nahmen das Thema Umweltschutz in ihre Parteiprogramme auf.

Entwicklung in Deutschland

In den 1960er und 1970er Jahren wurden Umweltprobleme deutlich. Die Bundesregierung (Kabinett Brandt I) verabschiedete daraufhin erst ein Sofortprogramm zum Umweltschutz, später ein Umweltprogramm. Durch die akute Lage und die politische Diskussion stieg das Umweltbewusstsein bei der Bevölkerung. Im November 1971 kannte die große Mehrheit der Deutschen den Begriff Umweltschutz, ein Jahr zuvor waren es nur rund 40 Prozent. 1971 nahm die FDP als erste Partei das Thema Umweltschutz in ihr Parteiprogramm auf. 1974 wurde das Umweltbundesamt (UBA) gegründet. In dieser Phase wurden wichtige Grundlagen der Umweltgesetzgebung auf den Weg gebracht (beispielsweise das Abfallbeseitigungsgesetz 1972 und das Immissionsschutzgesetz 1974). Damit endete die Etablierungsphase der deutschen Umweltpolitik.

Mit der Ölkrise von 1973/1974 standen wirtschaftliche Aspekte und nicht der Umweltschutz im Vordergrund. Eine Abschwungphase begann und Umweltschutz wurde sogar als „Jobkiller“ gesehen. Dennoch wurden weitere gesetzliche Grundlagen, wie das Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 1976, verabschiedet. Bedingt durch das abgeschwächte Engagement der Politik in diesem Bereich formierten sich zahlreiche Bürgerinitiativen und Umweltgruppen. Spätestens in den 1980er Jahren war eine starke Umweltbewegung in der Bevölkerung erwachsen. 1983 zog die Partei Die Grünen in den Bundestag. Umweltschutz rückte wieder in den Fokus und zahlreiche umweltpolitische Instrumentarien wurden in dieser Konsolidierungsphase auf den Weg gebracht.

Das Waldsterben, die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und weitere Umweltthemen läuteten die Modernisierungsphase der deutschen Umweltpolitik ein. Das Bundesumweltministerium (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU) wurde gegründet. Der Begriff Nachhaltige Entwicklung und das Bestreben, die Entstehung von Umweltschäden zu vermeiden, etablieren sich. In dieser Zeit entstand auch das Konzept der Umweltverträglichkeitsprüfung. Ab der Wiedervereinigung 1990 fanden andere politische Themen mehr Beachtung. Dies zog sich in den späten 90er Jahren fort, als die Themen Globalisierung und Wirtschaft priorisiert wurden. Ab 1998 wehte ein neuer Wind, als erstmals Bündnis 90/Die Grünen den Umweltminister stellten. Ihre Regierungsbeteiligung hat die Umweltpolitik bis heute geprägt.

Ab 1998 wurden Umweltbelange verstärkt in andere Politikfelder integriert (Beispiel: Förderung erneuerbarer Energie in der Energiepolitik, Einführung von Öko-Steuer und Lkw-Maut). Dieser Integrationsansatz lässt sich auch auf Impulse von internationaler Ebene (EU und Vereinten Nationen) zurückführen (Stichworte: Cardiff-Prozess, Nachhaltigkeitsstrategie der UN-Konferenz in 1992). Zudem wurden unterschiedliche Ressorts an der Ausarbeitung von Umweltprogrammen beteiligt (etwa Klimaprogramm von 2007).

Prinzipien der deutschen Umweltpolitik

Bei der Ausgestaltung der deutschen Umweltpolitik spielt vor allem das Vorsorge- oder Vermeidungsprinzip eine wesentliche Rolle (siehe Punkt 1.1.1. Vorsorge- oder Vermeidungsprinzip).

Maßnahmen und Instrumente der Umweltpolitik in Deutschland

Um die in der Nachhaltigkeitsstrategie definierten umweltpolitischen Ziele gemäß den Prinzipien umzusetzen, stehen diverse Maßnahmen und Instrumente zur Verfügung. Dazu gehört die Gesetzgebung (einerseits Ordnungsrecht, also Auflagen, Grenzwerte, Genehmigungsbedingungen, Normen, Ver- und Gebote; andererseits Umweltstrafrecht). Ein weiteres Steuerungsinstrument sind fiskalische Möglichkeiten (Bußgelder, Gebühren, Steuern, Tarife, Umweltlizenzen und -zertifikate). Darüber hinaus können finanzielle Anreize (Förderungen und Subventionen), Kooperationen (freiwillige Selbstverpflichtung), Planungsinstrumente sowie Aufklärungs- und Informationskampagnen (zur Stärkung des Umweltbewusstseins) erfolgreiche umweltpolitische Maßnahmen darstellen.

Moderne Umweltpolitik setzt auf einen Mix aus unterschiedlichen – harten und weicheren – Maßnahmen und Instrumenten. Wichtig ist, dass die Instrumente und Maßnahmen nicht nur eine Lenkungswirkung entfalten, sondern auch überprüfbare Zielvorgaben erfüllen können.

BAFU: Bundesamt für Umwelt

Das Umweltbundesamt (kurz UBA) ist die älteste und wichtigste Umweltbehörde Deutschlands. Gegründet wurde die Bundesoberbehörde im Jahr 1974. Formal ist das UBA dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstellt. Das UBA hat zur Aufgabe, die Bundesregierung (also die Bundesministerien) wissenschaftlich zu unterstützen und zu beraten. Umweltpolitik ist ein sehr beratungsintensives Feld. Weitere Aufgaben des UBA sind der Vollzug von Umweltgesetzen sowie die Information der Öffentlichkeit zum Thema Umweltschutz. Etwa 1500 Bedienstete arbeiten in der Behörde.

Umweltbundesagentur

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist eine oberste Bundesbehörde mit etwa 1200 Bediensteten. Geleitet wird das BMU von der oder dem Bundesminister/in für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (aktuell hat diese Position Svenja Schulze von der SPD inne) und kümmert sich federführend um die Umweltpolitik in Deutschland sowie internationale umweltpolitische Bestrebungen. Inhaltlichen Input bezieht das BMU vom UBA sowie anderen Bundesämtern und sachverständigen Gremien. Seine Arbeit aufgenommen hat das BMU 1986. Somit ist das Umweltbundesamt (UBA) älter.

Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik

Deutschland setzt auf Nachhaltigkeit im Bereich Umwelt- und Klimapolitik. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass man im Jahr 2016 die eigene Nachhaltigkeitsstrategie an die der UNO angepasst hat. Nachhaltigkeit verfolgt das Ziel, Umwelt, Wirtschaft und Soziales in Einklang zu bringen. Dabei wird die Grenze, dieses Ziel zu erreichen, dadurch gezogen, dass die Einhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen weltweit geregelt ist und diese Lebensgrundlagen erhalten bleiben.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind einige Maßnahmen verabschiedet worden, in denen Unterziele definiert werden. Diese Unterziele sind beispielsweise:

  • Senkung der Feinstaubbelastung
  • Senkung des Stickoxid-Ausstoßes
  • max. Flächenverbrauch 30 h pro Tag
  • Anteil ökologischer Anbauflächen min. 20 %
  • Senkung der Raucherquote
  • Ausbau erneuerbarer Energien auf min. 30 %
  • Senkung des allgemeinen Energieverbrauchs
  • Steigerung Marktanteil Öko-Produkte auf min. 34 %.

Um die Umsetzung und den Fortschritt zur Erreichung der Ziele auch transparent zu halten, veröffentlicht die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen Berichte. Zudem werden Stellungnahmen und Empfehlungen von Fachleuten entgegen genommen, die zur Erreichung der Ziele förderlich sind. Des Weiteren werden regelmäßig internationale, unabhängige Expertengutachten angefordert.

Maßnahmen und Mittel deutscher Umweltpolitik

Die Maßnahmen und Mittel, die Deutschland in Sachen Umweltpolitik ergreift und ihr zur Verfügung stehen, sind in der Agenda 2030 verschriftlicht worden. Das von den Experten angefertigte Nachhaltigkeitsgutachten, der Nachhaltigkeitsalmanach, zeigt auf, wo der Umbruch mit welchen Maßnahmen und Mitteln gerade stattfindet. Dieser Bericht gilt auch als Grundlage für den gesellschaftlichen Dialog und sorgt für eine große Akzeptanz auf ganzer Breite.
Aber nicht nur Positives geht aus dem Werk hervor! Es zeigt auch Schwachstellen auf und bietet Beispiele, an denen sich der Staat orientieren kann. Das von der Regierung beauftragte Gutachten beschränkt sich somit nicht nur auf Deutschland allein, sondern bietet vielmehr auch im globalen Zusammenhang eine begründete und fundierte Kritik. Er ist also gleichzeitig auch ein zusätzliches Hilfsmittel um zu erkennen, welche Möglichkeiten es noch gibt, um die Nachhaltigkeit wirkungsvoll voran zu treiben.

Ordnungsrecht

Das Ordnungsrecht in Deutschland hält einige Maßnahmen vor, um dem Umweltschutz und der Nachhaltigkeit Geltung zu verschaffen. Gerade wenn es darum geht, negative Auswirkungen bzw. Einflüsse zu vermeiden, stellen diese Mittel wirkungsvolle Instrumente dar. Zu diesen Mittel gehören:

  • Genehmigungsbedingungen
  • Auflagen
  • Grenzwerte und Normen
  • sonstige Ge- und Verbote
  • Umweltstrafrecht

Planerische Mittel

Auch im Bereich der Planung hat man Mittel geschaffen, die der Strategie nachkommen. Vor allem die Raumordnung ist hier zu nennen. Diese legt fest, welche Flächen wie genutzt werden dürfen. Zudem ist noch die Umweltverträglichkeitsprüfung zu nennen. Diese ergibt sich aus der UVP-Richtlinie der EU und ist bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen.

Marktwirtschaftliche Mittel

Mit marktwirtschaftliche Instrumenten beabsichtigt man, Anreize zu schaffen, um ein umweltfreundliches Verhalten zu fördern. Zu diesen Maßnahmen sind auch steuerliche Mittel zu zählen. So werden beispielsweise umweltschädliche Produkte steuerlich mehr belastet. Hier agiert man also über den Preis, den der Verbraucher zu tragen hat, in der Hoffnung, dass es für diese Waren keinen attraktiven Markt mehr gibt. Andere Methoden sind beispielsweise die Ökosteuer.

Kooperative Mittel

Unter kooperativen Instrumenten versteht man eine gemeinsame Lösungsfindung zwischen den Beteiligten, wenn die Interessen aller gleichwertig zu betrachten sind. Der Sinn dieser Instrumente besteht darin, die Interessen aller unter einen Hut zu bringen und auf diesem Weg ordnungsrechtliche Vorgaben zu vermeiden. Diese Vorgaben lassen oft nur einen kleinen bis keinen Spielraum.
Hier muss jedoch erwähnt werden, dass diese Absprachen nicht die letzte Option sind und es 1:1 so umzusetzen ist. Vielmehr muss es immer noch die Möglichkeit eines staatlichen Eingreifens geben, um regulierend eingreifen zu können. Diese sogenannten Selbstverpflichtungen sind vom Grunde her absolut in Ordnung, haben allerdings rechtlich gesehen keinen bindenden Charakter. Mit der Option des Eingreifens wird also verhindert, dass man eine solche Verpflichtung eingeht, um sein Projekt realisieren zu können, und wenn die Zustimmungen vorliegen, wieder eine Umkehr von dieser Verpflichtung vornimmt. In diesem Fall könnte dann der Staat seine Interessen durchsetzen.

Umweltinformationen

Damit der Umweltschutz gelingen kann, bedarf es vor allem der Information der Bürger. Hier gilt es aber nicht nur auf bekannte Probleme hinzuweisen, sondern vielmehr auch die kleinen Risiken und Problemfelder deutlich zu machen. Darüber hinaus haben die Bürger auch ein Recht auf Zugang zu diesem Wissen. Dies ist in der Aarhus-Konvention manifestiert.
Aus dieser Konvention leitet sich die Pflicht zur Offenlegung aller Daten durch die Behörden zum Umweltschutz ab. Des Weiteren ist sie die Grundlage zur Förderung aller Umweltorganisationen und -verbände sowie der Umweltbildung.
Aber nicht nur Publikationen können Informationen weitergeben. Der blaue Engel beispielsweise ist seit Jahrzehnten ein Zeichen für umweltbewusste Produktion von Gütern.

Das Umweltbundesamt (UBA)

Das Umweltbundesamt (UBA) wurde am 22. Juli 1974 gegründet. Grundlage hierfür war das „Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes“. Es ist unterstützend für das Bundesumweltministerium tätig. Dabei liegen seine Hauptaufgaben in den Bereichen:

  • Immissions- und Bodenschutz
  • Abfall und Wasserwirtschaft
  • gesundheitliche Belange des Umweltschutzes.

Das UBA erarbeitet in diesem Rahmen Rechts- und Verfahrensvorschriften und wirkt dabei mit, geeignete Maßnahmen zum Umweltschutz zu erforschen und zu entwickeln. Auch die Untersuchung und Prüfung von Einrichtungen und Verfahren gehören zum Aufgabengebiet des UBA.

Eine der wichtigsten Aufgaben hat das UBA in der Information. Es ist dafür zuständig, dass die Bevölkerung über Umweltbelange aufgeklärt und informiert wird. Dazu stehen eine Umweltbibliothek sowie die „Daten zur Umwelt“ zur Verfügung.

Querschnittbereiche der Umweltpolitik

Die Umweltpolitik ist ein politisches Feld, das sich mit vielen anderen Feldern überschneidet und wo es immer wieder zu Problemen kommt. Hiervon sind vor allem die Bereiche Wirtschaft, Agrar, Verkehr, Energie sowie Städtebau betroffen. Das liegt vor allem daran, dass die ursächlichen Gründe für entstandene Umweltschäden von diesen Bereichen zu verantworten sind.

Probleme der Umweltpolitik

Auch auf lange Frist gesehen ist der Umweltschutz bzw. die Umweltpolitik als problematisch zu bewerten. Das liegt vor allem daran, dass Entscheidungen, egal wie und ob sie getroffen worden sind langfristige Folgen nach sich ziehen. Die Auswirkungen dieser Folgen bzw. Entscheidungen sind ebenfalls erst mit deutlicher, zeitlicher Verzögerung mess- und feststellbar.
Aufgrund der politischen Willensbildung und den sehr kurzen Wahlperioden hindert gerade die Politiker immer wieder ein über diesen Zeitraum hinweg gehendes Denken an die Beurteilung ihrer Entscheidungen auf Dauer. Aber auch bei der Wirtschaft ist dieses Phänomen der Kurzsichtigkeit bzw. Kurzfristigkeit nicht fremd. Hier werden Entscheidungen oftmals durch Jahres- und Quartalsberichte und Börsenkurse beeinflusst.
Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass Klima- und Umweltschutz zwar in der eigenen Verantwortung anfängt, aber auch immer im globalen Zusammenhang gesehen und auch verstanden werden muss.

Die Prinzipien der Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland

Der Umweltschutz und die Durchsetzung der politischen Interessen ist in Deutschland auf vier Pfeiler gestützt:

  • Verursacherprinzip
  • Vorsorgeprinzip
  • Kooperationsprinzip
  • Gemeinlastprinzip

Die Durchsetzung dieser Prinzipien wird mit Hilfe umweltpolitischer Maßnahmen gewährleistet. Zu diesen Maßnahmen gehören:
– die Gesetzgebung
– öffentliche Maßnahmen zum Umweltschutz
– Förderung des privatwirtschaftlichen Umweltschutzes. umgesetzt.

Verursacherprinzip

Bei dem Verursacherprinzip ist beabsichtigt, Kosten, die entstehen um Umweltbelastungen / -Störungen zu vermeiden, zu beseitigen oder auszugleichen dem jeweiligen Verursacher in Rechnung zu stellen. Das zielt darauf ab, die Umwelt auch wirtschaftlich schonend und sinnvoll zu nutzen.
Allerdings kann der Verursacher dieser Störungen oft nicht eindeutig ermittelt werden.

Vorsorgeprinzip

Mit dem Vorsorgeprinzip möchte man verhindern, dass Gefahren für die Umwelt überhaupt entstehen. Dadurch wird ein schonender Umgang mit der Natur von Beginn an gefördert. Auch langfristig führt dies dazu, dass ein keine negativen Umweltfolgen gibt und die Existenzgrundlage des Menschen weiterhin gesichert ist.
Das Vorsorgeprinzip zielt dabei insgesamt auf folgende Punkte ab:

  • Sicherstellung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Menschen
  • Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
  • Gewährleistung des Fortschritts
  • Steigerung der volkswirtschaftlichen Produktivität
  • Vermeidung von Schäden an Kulturgütern
  • Erhaltung der Artenvielfalt.

Mit diesen Maßnahmen soll künftigen Generationen eine funktionierende Natur hinterlassen werden. Hierzu gehört auch, dass alles Innovationen im technischen Bereich dahingehend geprüft werden, ob und was für Folgen sie für die Umwelt haben könnten.

Kooperationsprinzip

Hierbei möchte man umweltpolitische Ziele weitestgehend mit anderen Feldern zusammen verwirklichen. Sowohl Bürger als auch Umweltverbände, Kirchen, Wirtschaft und Forschung werden hier mit eingebunden. Das alles läuft im rechtlichen Rahmen und den möglichen Bedingungen ab. Das Kooperationsprinzip wird dabei in folgenden Prozessen deutlich:

  • Bürgerbeteiligung bei Planungen von Bauvorhaben
  • Beteiligung der betroffenen Kreise bei Gesetzesvorhaben
  • Zusammenwirken von Bund, Länder und Kommunen

Gemeinlastprinzip

Dieser Pfeiler soll nur zum Einsatz kommen, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Dann muss die Beseitigung der Gefahr durch Mittel der öffentlichen Hand geleistet werden. Besonders die Gebiete, auf denen ehemalige Deponien waren, sind mit Altlasten belegt und werden so saniert.

Klimaziele in Deutschland

Deutschlang hat seine Klimaziele in der Nachhaltigkeitsstrategie manifestiert. Hieraus lässt sich die Entwicklung des Landes ableiten und auch ablesen. Man kann feststellen, dass einige Ziele erreicht werden, andere aber in Gefahr sind.

Generationenprojekt Energiewende

Die Energieversorgung des Landes soll sichergestellt sein und auf Dauer sicher, sauber und bezahlbar sein. Das Generationenprojekt Energiewende ist in Deutschland die Annahme dieser Herausforderung. As diesem Projekt ist der Atomausstieg zum Jahr 2022 geplant. Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch soll bis 2030 auf min. 30 % ansteigen und der Verbrauch um 20 % sinken.

Dazu gibt es ein Zehn Punkte Programm, das einen genauen Plan zur Umsetzung beinhaltet und vorschreibt. Einige dieser Punkte sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE). Auch die Neuregelung der Rahmenbedingungen für den Energiemarkt, hier vor allem Strom, sollen neu geschaffen werden. Des Weiteren ein Ausbau der Netze, Förderung von Energieeffizienz-Modellen und der Ausbau der erneuerbaren Energien.

Ausstieg aus der Atomenergie

Mit dem Reaktor Unfall im japanischen Fukushima wurde das Energiekonzept Deutschlands durch die Bundesregierung überprüft und neu ausgerichtet. Als Folge dessen wurden stillgelegte Kernkraftwerke nicht mehr erneut ans Netz angeschlossen und die übrigen Meiler sollen bis 2022 abgeschaltet werden.
Damit es nicht zu Engpässen in der Versorgung kommt, wurden Lösungen erarbeitet, die eine ständige Versorgung sicherstellen sollen. Auf Grundlage dieser Untersuchungen wurde bereits festgestellt, dass die Aufrechterhaltung einiger Kraftwerke hierfür nicht notwendig ist.

Auch die Stromproduktion war in der Vergangenheit größer als der eigene landesweite Bedarf, so dass Engpässe nicht auftreten dürften. Neben diesem Stromüberschuss sind zudem auch ausreichend Reserven vorhanden. Diese Reserven liegen mehr als doppelt so hoch wie der zurzeit durch die Kernkraftwerke produzierte Strom.

Wichtiger jedoch ist, dass die Stromnetze schnellstmöglich auf die neuen Entwicklungen angepasst und ausgebaut werden. Für diese Leistungen stehen Milliarden zur Verfügung.

Greentech Branche

Grüne Produkte sind auf dem Vormarsch und gewinnen immer mehr an Bedeutung weltweit. Die deutsche Wirtschaft profitiert hiervon in hohem Maße. Im Jahr 2016 hatte dieser Wirtschaftszweig bereits einen Marktanteil von 347 Milliarden Euro.

Deutschland hat weltweit mittlerweile eine starke Marktstellung, wenn es um die Entwicklung und Bereitstellung von Umwelttechnologien geht. 2016 war der weltweite Anteil deutscher Unternehmen in diesem Sektor bei ca. 14 % angesiedelt. Der Anteil an der Weltwirtschaftsleistung betrug hier 4,6 %.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Einspeisung des aus erneuerbaren Energien gewonnenen Stroms in das deutsche Versorgungsnetz geregelt. Wer Strom erzeugt erhält hierfür einen festen Vergütungssatz. und ist nebenbei noch unabhängig von den Zulieferern.
Allerdings beinhaltet das EEG auch viele Ausnahmen und Sonderregelungen für den industriellen Bereich, was nicht immer positiv zu sehen und zu bewerten ist.
Grundsätzlich dient es dazu, eine Energieversorgung zu entwickeln und sicher zu stellen, die im Sinne des Klima- und Umweltschutzes nachhaltig ist. Zudem sollen die fossilen Energieressourcen geschont werden und eine Weiterentwicklung im Bereich der Stromerzeugungstechnologien gefördert werden.

Bilanz der Klimaziele in Deutschland

Deutschland gilt als Vorreiter. Jedoch lassen sich die großen Ziele kaum als positiv darstellen. Allerdings ist die Entwicklung in den kleineren Bereichen deutlich besser. So konnte das Ziel der Treibhausgasreduzierung um 40 % im Vergleich zu 1990 schon so gut wie realisiert werden.

In der Abfallwirtschaft sind Reduzierungen von 74 % erzielt worden und dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Das liegt vor allem daran, dass immer mehr recycelt wird.

Im Bereich Gewerbe / Handel / Dienstleistungen ist eine Einsparung erzielt worden. Diese liegt bei 50 % gegenüber dem Referenzwert von 1990. Grund hierfür sind Energiesparhäuser, neue Verfahren und umweltfreundliche Produkte.

Klimaprogramme der großen Parteien

CDU

  • erneuerbare Energien weiter fördern
  • Klimaziele festhalten und einhalten
  • Atomausstieg ist unumkehrbar
  • energiesparendere Gebäude, Förderung guter Dämmungen

SPD

  • erneuerbare Energien weiter fördern
  • Klimaziele festhalten und einhalten
  • Atomausstieg ist unumkehrbar
  • energiesparendere Gebäude, Förderung guter Dämmungen
  • Überprüfung ob Subventionen umweltschädlich sind

Die Linke

  • Vergesellschaftung der Stromanbieter und Konzerne
  • Vergesellschaftung der Stromnetze
  • keine Rabatte für Industrie
  • schnelleren Ausbau Öko-Energie fördern
  • sozialere Gestaltung des EEG

Die Grünen

  • sofortige Abschaltung der Kohlekraftwerke
  • sofortige Abschaltung aller Kernkraftwerke
  • Anhebung der Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien
  • Strompreisrabatte für private Haushalte nicht für Industrie

FDP

  • Neustart der Energiewende
  • erneuerbare Energien ohne Subventionen bestehen können
  • Koordinierung der Energiewende europaweit
  • Standortwahl zur günstigen Stromproduktion

AfD

  • Klimawandel natürlich
  • Ausstieg aus Welt-Klima-Vertrag
  • keine Förderung erneuerbarer Energien
  • weiterhin Kohle- und Kernkraftwerke

Umweltpolitik – Rolle des Nationalstaates

In Bezug auf den Umweltschutz und die Klimapolitik sind die einzelnen Nationalstaaten Träger der Verantwortung. Das gilt auch, obwohl aufgrund internationaler Abkommen (Kyoto-Vertrag, Pariser Abkommen etc.) die Staaten einen gewissen Teil ihrer Verantwortung an die UNO oder auch die EU übertragen haben.
Vor dem Hintergrund der stetig voranschreitenden Globalisierung hat sich die Verantwortung, die die Staaten zu tragen haben, in keiner Weise verringert, sie hat sich nur verlagert und verändert. Die Staaten unterliegen bestehenden Gesetzen und somit einem legitimen Zwang, der ihnen durch EU oder UNO vorgegeben wird. Die Umsetzung ist dann wieder die alleinige Verantwortung des jeweiligen Staates. Zudem ist der Staat auch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Bürger zu gewissen Maßnahmen verpflichtet. Vor allem im Bereich der Gefahrenabwehr für Leib, Leben und Gesundheit kommt dem Umweltschutz auf nationaler Ebene eine sehr große Bedeutung zu.

In Deutschland, einem der weltweit größten und führenden Industrieländern, sind die Vorzeichen gut. Denn hier sind sowohl das technische Wissen und Verständnis als auch die notwendigen Mittel in ausreichender Höhe vorhanden. Im Gegensatz zu den multinationalen Einrichtungen von EU oder auch UNO, die nur über beschränkte Mittel verfügen – personelle Ausstattung des Klimasekretariats der UNO ca. 400 – sind alleine im Umweltbundesamt mehr als 1200 Personen beschäftigt. Hinzu kommen noch weitere Institutionen, die dem UBA unterstellt sind. Bei den USA sind über 18.000 Menschen in der zuständigen Behörde beschäftigt.

Diese staatlichen Einrichtungen sind Basis für die multinationalen Einrichtungen, wenn es darum geht, grenzüberschreitend Lösungen für die Bekämpfung der aktuellen Situation und Lage zu finden und umzusetzen. Des Weiteren sind die nationalen Einrichtungen bei den Bürgern und den nationalen Medien deutlich präsenter als die internationalen. Diese Tatsache ist für den Umweltschutz besonders wichtig und bedarf großer Beachtung. Während bei einer Entscheidung des UBA ein Interview mit dem zuständigen Ressortverwalter ausführlich gezeigt und erklärt wird, haben internationale Entscheidungen häufig nur die Rolle einer Randnotiz.
Auch sollte man in diesem Zusammenhang wissen, dass die für den Umweltschutz notwendigen Maßnahmen und Entwicklungen in der Regel auf nationaler Ebene starten und gefördert werden. Eine internationale Anerkennung folgt zumeist erst dann, wenn sich diese Produkte bereit am Markt etabliert haben.
Man darf aber auch nicht außer Acht lassen, dass es immer Vorreiter geben muss. In Sachen Umweltschutz und Klimapolitik kann man hier beispielsweise Dänemark nennen, die schon sehr frühzeitig die Problematik des Klimawandels und dessen Hauptursachen erkannt haben. Dänemark hat die konventionelle Energieerzeugung bislang schon zu mehr als 30 % durch erneuerbare Energien ersetzt. Auch Deutschland ist hier schon weit voran. Die Erfahrungen dieser Länder können dann von anderen Staaten aufgegriffen werden, um dem Umweltschutz neue Impulse zu geben. Dabei ist zu erwähnen, dass diese Leistungen nicht nur einer Regierung zuzuschreiben ist, sondern mehreren, die eventuell sogar parteipolitisch verschieden sind.

Die UN Nachhaltigkeitsziele

  1. Armut in jeder Form und überall beenden
  2. Ernährung weltweit sichern
  3. Gesundheit und Wohlergehen
  4. Hochwertige Bildung weltweit
  5. Gleichstellung von Frauen und Männern
  6. Ausreichend Wasser in bester Qualität
  7. Nachhaltig wirtschaften als Chance für alle
  8. Industrie, Innovation und Infrastruktur
  9. Nachhaltige Städte und Gemeinden
  10. Nachhaltig produzieren und konsumieren
  11. Weltweit Klimaschutz umsetzen
  12. Leben unter Wasser schützen
  13. Starke und transparente Institutionen fördern
  14. Globale Partnerschaft

Die UNO hat 17 globale Ziele manifestiert, die sie umsetzen möchte. Dabei werden die unterschiedlichsten Bereiche abgedeckt. Diese sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt worden sein. Handlungsfelder sind etwa die Beendigung der weltweiten Armut, Bildung für alle, Umsetzung des Klimaschutzes weltweit oder aber auch die Sicherstellung der Ernährung und Trinkwasserversorgung auf der ganzen Welt.

Nachhaltigkeit.org
Logo
Compare items
  • Total (0)
Compare
0