Das Anti-Minarett-Spiel hat in Österreich auch für Schweizer ein juristisches Nachspiel: Alexander Segert, Chef der Dübendorfer Werbeagentur Goal, wurde zusammen mit einem FPÖ-Politiker in Österreich wegen Verhetzung angeklagt. Stein des Anstoßes ist das islamfeindliches Computerspiel "Moschee Ba-Ba" - "Ba-Ba" heisst soviel wie "tschüss".
Das von der erfolgreichen Schweizer Anti-Minarett-Initiative aus dem Jahr 2009 entlehnte Spiel „Moschee Ba-Ba“ sollte vor einem Jahr in der Steiermark auch den Landtagswahlkampf der rechtspopulistischen FPÖ beflügeln. Es galt, auf der FPÖ-Homepage vor dem Hintergrund des Grazer Uhrturmes aus dem Boden schiessende Moscheen und Minarette sowie Muezzine per Mausklick zu stoppen. Nach 250.000 Zugriffen binnen weniger Tage, einer hitzigen Debatte, in der sogar UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon seinen Unmut äusserte, hiess es aber wenige Wochen vor der Wahl „Game over“: Anders als in der Schweiz schob die österreichische Justiz dem rechtspopulistischen Treiben im Web einen Riegel vor. Die Staatsanwaltschaft Graz verbot das Spiel aus dem Fundus der eidgenössischen Werbeagentur Goal, die auch die Kampagne der Schweizer Anti-Minarett-Initiative gestaltet und das Spiel hier „Minarett-Attack“ genannt hatte. Gegen Landesparteichef Gerhard Kurzmann wurde ein Verfahren wegen des Verdachtes der Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren eingeleitet. Nachdem das Justizministerium in Wien Grünes Licht gegeben hat, wurde nun formell Anklage erhoben. Und zwar nicht nur gegen den FPÖ-Politiker, sondern auch gegen Goal-Chef Segert, der schon als Wahlkampfmanager der burgenländischen FPÖ für die Landtagswahl 2012 im Gespräch ist. Auf das Vergehen der Verhetzung stehen in Österreich bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Neben der Haftstrafe müssen die beiden Angeklagten auch mit einer empfindlichen Geldbusse rechnen. Erstmals in so einem Fall fordert die Staatsanwaltschaft nämlich auch die Verhängung einer so genannten Verbandsgeldbusse gegen die FPÖ Steiermark und die Schweizer Werbeagentur. Die Höhe dieser Geldstrafe werde „von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Organisation, die von der Straftat profitiert, bemessen und soll über die Bestrafung der verantwortlichen Entscheidungsträger hinaus auch den durch die Straftat erlangten finanziellen Vorteil abschöpfen“, so die Grazer Anklagebehörde. Ganz normaler Diskussionsbeitrag?Die Angeklagten waren sich bislang freilich keiner Schuld bewusst. Kurzmann hatte im Vorjahr schärfstens gegen das Verbot des Spiels protestiert und die Zensur durch die Justiz beklagt. Er ist überzeugt, dass es völlig richtig war, das provokante Spiel auf die Homepage zu stellen, um ein Tabu-Thema anzusprechen. Auch Segert wertete seine Kreation als wichtigen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung. Mit dem Spiel sollte die „vorherrschende Diskussionsblockade der anderen Parteien" zum Thema Islam aufgebrochen werden. Der Werbefachmann wollte „vor allem junge Wähler spielerisch an das Thema 'Moschee/Minarett' heranführen“. Ob das Gericht das auch so sehen wird, darf bezweifelt werden. Die Wähler jedenfalls haben ihr Urteil schon gesprochen: Die FPÖ hat bei der Landtagswahl in der Steiermark im vergangenen September mit 10,7 Prozent vergleichsweise schwach abgeschnitten. Bild: Screenshot des Spiels von www.stopptdierechten.at
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