Bern - Im Namen der Schweiz hat Botschafter Franz Perrez in New York das Nagoya-Protokoll unterzeichnet. Diese im Rahmen der Biodiversitätskonvention ausgehandelte Übereinkunft regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung sowie die Verteilung der daraus entstehenden Vorteile, schreibt die Bundesverwaltung.
Entsprechend dem Mandat des Bundesrates habe die Schweiz zudem ein Zusatzprotokoll über die Haftpflicht und Wiedergutmachung für Schäden an der Biodiversität unterzeichnet. Beide Übereinkünfte müssen vom Parlament ratifiziert werden, heisst es.
Die Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen, Arten und Ökosysteme sei neben dem Klimaschutz eine der grössten Herausforderungen der internationalen Umweltpolitik. Das "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile" ziele auf die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen ab.
Ausserdem habe die Schweiz ebenfalls in New York das "Nagoya-Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll über Haftung und Wiedergutmachung" unterzeichnet. Dieses Zusatzprotokoll zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit regelt laut Bundesverwaltung die Fragen der Haftung und der Wiedergutmachung für Schäden an der Biodiversität, die durch gentechnisch veränderte Organismen hervorgerufen wurden. (eg)