Biofutter für den Amtsschimmel?

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Geschrieben von: Redaktion 12.05.11
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Bern - Eine Zwischenbilanz über den Stand seiner Bemühungen um ein einfacheres Verfahren bei der Feststellung der Ökobilanz von Biotreibstoffen hat der Schweizer Bundesrat veröffentlicht. Laut einer Mitteilung der eidgenössischen Regierung hat der Bundesrat am Mittwoch von einem Bericht der zuständigen Ämter über die bereits getroffenen und die geplanten Massnahmen Kenntnis genommen.

"Mit der Anpassung der Mineralölsteuerverordnung (MinöStV), die seit dem 1. Juli 2008 in Kraft ist, sind biogene Treibstoffe von der Mineralölsteuer befreit", wird in der Medienmitteilung des Bundesrates der Hintergrund erläutert. Dies gelte nur, wenn eine positive Ökobilanz nachgewiesen werden kann und minimale soziale Standards eingehalten werden.

Die Treibstoffökobilanzverordnung (TrÖbiV) des UVEK beschreibt laut der Mitteilung das Verfahren, das durchlaufen werden muss: die Antragsteller müssen Informationen zusammen mit Nachweisen über alle Produktionsschritte beibringen. Diese Daten braucht das Bundesamt für Umwelt (BAFU), um die globale Umweltbilanz zu prüfen. Anfang 2010 äusserte der Bundesrat den Wunsch, dass dieses Verfahren vereinfacht würde, ohne die Mindestanforderungen zu reduzieren.

Zu den Massnahmen, die keine Gesetzesänderung erfordern, gehört nach Angaben des Bundesrates die Verbesserung der Information für den Antragsteller. Zu diesem Zweck sei das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dabei, verschiedene Dokumente auszuarbeiten und zu aktualisieren. Dazu gehört diesen Angaben zufolge ein besser strukturiertes Antragsformular, die Definition dessen, was Abfall und was ein Rückstand ist und ein Leitfaden mit Informationen über die anerkannten Normen.

Das BAFU prüft laut der Mitteilung zudem weitere Vereinfachungen, die Anpassungen der Treibstoffökobilanzverordnung (TrÖbiV) erfordern. Die wichtigste Massnahme sei die Verwendung von Standardwerten als Ersatz für die von den Antragstellern gelieferten Informationen. Sofern es möglich sei, könnte das BAFU diese Standardwerte anstelle von Angaben der Gesuchsteller für die Evaluation benutzen. Dies würde die Menge der zu liefernden Informationen bedeutend verringern.

Die Mineralölsteuerverordnung sieht laut der Medienmitteilung eine Befreiung von der Mineralölsteuer für Treibstoffe vor, welche beim Anbau und Verbrauch folgende Bedingungen erfüllen:

  • der Ausstoss an Treibhausgasen muss mindestens 40% geringer sein als derjenige von fossilen Brennstoffen;
  • die Umweltbelastung darf nicht erheblich grösser sein als diejenige durch fossile Brennstoffe;
  • der Schutz des Regenwaldes und der Biodiversität darf nicht gefährdet sein.          

Ausserdem müssen die Biotreibstoffe aus Rohstoffen gewonnen werden, die unter Einhaltung der lokalen Sozialstandards produziert werden. (ug)

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