Berlin/Brüssel - Öffentliche Gebäude sollen in der EU bei der Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung und Kühlung eine Vorbildfunktion übernehmen. Das geht aus einer neuen Richtlinie der Union hervor, die alle Mitgliedstaaten auch im Wärme- und Kältebereich zum weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet. Laut Mitteilung des deutschen Umweltministeriums BMU setzt dies die Novelle des EEWärmeG nun für die Bundesrepublik um. Künftig gilt demnach in Deutschland nicht nur bei neuen, sondern auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien. Die Verpflichtung gilt laut BMU auch für Gebäude, die von der öffentlichen Hand angemietet werden. Sei dies zum Beispiel mangels Angebots nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, müsse die öffentliche Hand im Mietvertrag sicherstellen, dass der Vermieter bei einer grundlegenden Renovierung des Gebäudes die Wärmeversorgung anteilig auf erneuerbare Energien umstellen werde. Dies gelte für alle Mietverträge, die ab dem Beginn dieses Monats abgeschlossen werden. Die Neuregelung berücksichtigt dem BMU zufolge die spezifischen Bedürfnisse der öffentlichen Hand, insbesondere die der Kommunen. Da die anteilige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zunächst zu höheren Investitionskosten führt, fördere das Bundesumweltministerium im Rahmen der bestehenden Förderprogramme gezielt auch Kommunen bei der Erfüllung ihrer Vorbildfunktion. (ug)
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