Berlin - Die Zahl der Neuzuwanderer aus den acht EU-Beitrittsländern in die "alten Länder" der Union wird nach Experten-Einschätzung überschaubar bleiben. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hält auch aus diesem Grund eine "mutige Reform" der Zuwanderungspolitik für notwendig. Der Sachverständigenrat rechnet gemäss eigener Medienmitteilung nicht mit einer Massenzuwanderung aus osteuropäischen Beitrittsländern, nachdem am 1. Mai die Übergangsfristen bei der freien Wahl von Wohneort und Arbeitsplatz in der EU endeten. "Viele, die abwandern wollten, haben das mit anderem Ziel längst getan", wird der SVR-Vorsitzende Professor Klaus J. Bade zitiert. Insbesondere der Anteil hochqualifizierter Zuwanderer werde gering bleiben, da für diesen Personenkreis bereits seit dem 1. Januar 2009 eine Ausnahmeregelung bestand. Der SVR weist in seiner Mitteilung auf die künftig abnehmende Bedeutung Osteuropas als Herkunftsgebiet von hochqualifizierten Zuwanderern hin. Dies sei aufgrund des wirtschaftlichen Aufholprozesses und der demografischen Entwicklung dort absehbar. "Deutschland braucht aber mehr qualifizierte Zuwanderung", sagt Bade und forderte eine Reform der Zuwanderungssteuerung auf der Grundlage der dazu in neuen SVR-Jahresgutachten vom April 2011 gemachten Vorschläge. Im Blick auf die volle Dienstleistungsfreiheit, die es Firmen aus den acht osteuropäischen Beitrittsländern ermöglicht, ihre Beschäftigten für Auftragsarbeiten nach Deutschland zu entsenden, betont der SVR der Mitteilung zufolge die Bedeutung von Mindestlöhnen in bestimmten Branchen. Das sei ein wichtiger Schutz vor Dumpinglöhnen. Bisher kamen nach diesen Angaben bis zu 300.000 Personen jährlich als Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer nach Deutschland, um zeitlich befristet beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Gastgewerbe zu arbeiten. Sie hatten oft höhere Qualifikationen, die aber zuhause weniger einbrachten als die deutschen Akkordlöhne für Spargelstecher oder Gurkenpflücker. Die Arbeitskräfte stammen laut SVR mehrheitlich aus Polen und können ab 1. Mai in andere Beschäftigungsverhältnisse wechseln. Aufmerksam zu beobachten sei daher, "ob der Bedarf an temporären Arbeitskräften im Rahmen der bestehenden bilateralen Abkommen, zum Beispiel mit Rumänien und Bulgarien, trotzdem weiterhin gedeckt werden kann". (ug)
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