Basel - Der Vorsteher des Basler Bau- und Verkehrsdepartements hat den Entscheid rückgängig gemacht, wonach eine Fotovoltaikanlage am Lonza-Hochhaus nicht möglich sei. Eine Anfrage dieser Dimension hätte unter seiner Anwesenheit bearbeitet werden müssen, begründet der Vorsteher Hans-Peter Wessels die Revision des Entschlusses. Das schreibt das Portal Hochparterre. Das Geschäft sei nun der Denkmalpflege übertragen worden, welche die baulichen Veränderungen im Rahmen eines offiziellen Verfahrens beurteilen werde. Dies hätte ohnehin geschehen müssen, da das Gebäude im Inventar der schützenswerten Bauten ist. Wessels wie auch die Denkmalpflege seien der Ansicht, dass sich die Solaranlage bei guter Gestaltung realisieren lasse, ohne den Ausdruck des Bauwerks zu stark zu tangieren. Die Fotovoltaikanlage am prominenten Hochhaus könne gar ein symbolisches Zeichen im Stadtraum setzen. (eg)
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