Berner Streit um Energieausweis

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Geschrieben von: Redaktion 21.04.11
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Bern - Aus Opposition gegen den obligatorischen Energieausweis für alte Gebäude bekämpfen die Hauseigentümer das Energiegesetz des Kantons Bern. Die Befürworter betonen den Nutzen für Umwelt und Mieter, wie die Tageszeitung „Der Bund“ berichtet.

Das Energiegesetz des Bernischen Grossen Rates und der Volksvorschlag der Wirtschaftsverbände unterscheiden sich laut „Bund“ in zwei umstrittenen Punkten:

  • Das Energiegesetz macht den Gebäudeenergieausweis Geak für alle älteren (vor 1990 erstellten) Gebäude obligatorisch. Der Volksvorschlag will erreichen, dass der Geak für Hauseigentümer freiwillig bleibt.
  • Das Energiegesetz sieht eine Förderabgabe auf Strom von 0,5 bis einen Rappen pro Kilowattstunde vor. Die Abgabe würde während fünfzehn Jahren erhoben. Mit den Einnahmen würden Hauseigentümer unterstützt, die ihre Gebäude energetisch sanieren.

Am 15. Mai stimmt die Bevölkerung des Kantons Bern über das neue Energiegesetz ab. Resultiert ein doppeltes Ja zu Energiegesetz und Volksvorschlag, dann ist die Stichfrage entscheidend. Mit dieser können die Stimmberechtigten bestimmen, welche Vorlage in Kraft tritt, falls beide angenommen werden. Weil etliche Parteien entweder das Energiegesetz oder den Volksvorschlag bekämpfen, ist aber auch ein doppeltes Nein nicht ausgeschlossen. Davor warnt genmäss „Bund“ die Berner Energiedirektorin Barbara Egger-Jenzer. Denn dann könnten auch die unumstrittenen Teile des Energiegesetzes nicht in Kraft treten.

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak) gibt Auskunft über den berechneten Energie-Normbedarf eines Hauses. Der Abstimmungskampf verdeckt laut „Bund“, dass grundsätzlich auch der Hauseigentümerverband den Geak schätzt. Gestritten werde im Abstimmungskampf nicht über den Energieausweis an sich, sondern über das Ansinnen, den Geak verpflichtend vorzuschreiebenObligatorium: Laut Energiegesetz müssen die Eigentümer von alten, schlecht isolierten Häusern innerhalb von zehn Jahren einen Energieausweis machen lassen. Konkret brauchten jene Gebäude einen Geak, die vor dem 1. Januar 1990 bewilligt und seither nicht umfassend saniert wurden.

Die Anhänger des Volksvorschlags gegen das Energiegesetz argumentieren, dass ein Geak für Eigentümer nutzlos sei, die eine Sanierung nicht wollen oder nicht finanzieren können. Der Geak solle deshalb ein freiwilliges Instrument für sanierungswillige Hausbesitzer bleiben. Der Präsident des bernischen Hauseigentümerverbands, SVP-Grossrat Peter Brand, sagt: „Zwangsweise erstellte Geak brächten bürokratischen Aufwand, ohne dass ein Tropfen Heizöl gespart würde.“

Der Hausverein, die Lobby der umweltbewussten Hausbesitzer, wirbt laut „Bund“ dagegen für ein Ja um Energiegesetz. Er verweise auf Erfahrungen in Dänemark und Deutschland: Dort habe das Ausweisobligatorium in nur drei Jahren zu Sanierungsraten zwischen zehn  und 30 Prozent geführt.

Für den Mieterverband hat der Geak laut dem Zeitungsbericht auch dann einen Nutzen, wenn Eigentümer nicht sanieren. „Ein Geak ist für Mieterinnen und Mieter eine wichtige Information, um die zu erwartenden Nebenkosten abschätzen zu können“, sagte Evi Allemann, Präsidentin des bernischen Mieterverbands und SP-Nationalrätin, dem „Bund“. Da Hauseigentümer einen schlechten energetischen Zustand ihres Hauses vermutlich nicht freiwillig eingestehen würden, sei ein Obligatorium nötig. (ug)

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