Menschrechte trotz Terrorverdacht

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Geschrieben von: Redaktion 20.04.11
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Bern - Auf Initiative der Schweiz rufen elf Länder den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, die Verfahrensgarantien bei der Verhängung von Sanktionen zu verbessern. Laut einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Äusseres (EDA) fordern sie, dass Personen, die von Sanktionen betroffen sind, bei einer unabhängigen und unparteiischen UNO-Behörde Beschwerde einlegen können.

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Die Schweiz lancierte ihre Initiative zusammen mit einer informellen Staatengruppe, die sie 2005 mitbegründet hatte (Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Finnland, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich und Schweden). In dem Schreiben an den Sicherheitsrat wird nach EDA-Angaben eine Beschwerdemöglichkeit vor einer unabhängigen, unparteiischen UNO-Behörde für Personen, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Dazu soll das Mandat der Ombudsperson erweitert werden, welche die Fälle entgegen nimmt. Die Ombudsstelle soll einen besseren Zugang zu den Informationen über die Gründe der Sanktionen erhalten und mit der Befugnis ausgestattet werden, dem Sicherheitsrat die Aufhebung von Sanktionen zu empfehlen, falls diese nicht mehr begründet sind. (ug)

 

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