Bern - Gemäss einem Bericht des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI zur Marktüberwachung 2010 haben rund 14 Prozent aller kontrollierten elektrotechnischen Erzeugnisse Mängel aufgewiesen. Sie reichen von unvollständigen Nachweisen zur Sicherheit bis hin zu sicherheitstechnischen Mängeln, heisst es in einer Presseaussendung der Bundesverwaltung. Die Erhebung durch das ESTI erfolge anhand von Stichprobenkontrollen. Das ESTI überprüfe pro Jahr rund 1500 Niederspannungserzeugnisse auf dem inländischen Markt. Die Marktkontrolle erfolge bei Grossverteilern und an Messen. Kontrolliert werden laut Bundesverwaltung auch die Werbung für elektrotechnische Erzeugnisse sowie Angebote auf Verkaufsportalen und Websites im Internet. 16 Prozent der Kontrollen seien aufgrund von Meldungen unzufriedener Konsumenten und von Mitbewerbern durchgeführt worden. Die Palette der kontrollierten Erzeugnisse erstreckte sich von Haushaltgeräten, Handwerkzeugen, Installationszubehör, elektrotechnischen Komponenten bis hin zu Geräten für Büro, Informatik, Beleuchtung sowie Apparaten und Werkzeugen für Heimwerker und Hobbyanwender, heisst es. Gemäss Verordnung über Niederspannungserzeugnisse (NEV) müssten die Inverkehrbringer die sicherheitstechnischen Nachweise für ihre Produkte erbringen können. Dasselbe gelte auch für die Einhaltung der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB). Stellt ein Mangel für den Benutzer eines Erzeugnisses eine Gefahr dar, reagiert das ESTI mit einem Verkaufsverbot, schreibt die Bundesverwaltung. Etwa 14 Prozent (2009: 8 Prozent) aller erfassten Erzeugnisse wiesen Mängel auf. Die Mängel hätten 2010 hauptsächlich unvollständige sicherheitstechnische Nachweise und sicherheitstechnische Mängel erwiesen. Als direkte Folge seien 44 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps ausgesprochen worden. Betroffen waren laut Bundesverwaltung nicht berührungssichere LED-Röhren, unzulässige Reiseadapter, falsche und unzulässige Stecker/Verlängerungskabel, IT-Geräte und Erzeugnisse für die Benutzung in Haushalt und Gewerbe. Dabei wurden sechs Erzeugnismodelle durch die Inverkehrbringer zurückgerufen, schreibt die Bundesverwaltung. Hersteller und Inverkehrbringer unterstützten die Bestrebungen der Marktüberwachung durch das ESTI. Auch sie seien interessiert, dass in der Schweiz nur sichere elektrische Erzeugnisse auf den Markt gelangten. Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf von elektrotechnischen Erzeugnissen auf klare technische Deklarationen auf Typenschildern und auf Labels achten. Schweizer Labels sind das Sicherheitszeichen des ESTI und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse, heisst es. Sie geben dem Konsumenten die Gewissheit, dass das Erzeugnis von einer akkreditierten Stelle geprüft und zertifiziert wurde und somit den sicherheitstechnischen Normen entsprechend auf den Markt gelangt, heisst es in der Pressemitteilung der Bundesverwaltung. (eg)
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