Bern – Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Autobahnvignette auf 100 Franken zu erhöhen und eine Zweimonatsvignette von 40 Franken zu schaffen. Der Grund dafür sind die stetig steigenden Kosten für den Unterhalt der Nationalstrassen, heisst es in einer Presseaussendung der Bundesverwaltung. Mit der für 2014 geplanten Überführung von rund 400 Kilometern bestehender Strecken ins Nationalstrassennetz und den damit verbundenen Ausbauten erwachsen dem Bund zusätzliche Kosten von jährlich rund 275 Millionen Franken, heisst es da. Zu diesem Zweck solle das Gesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen angepasst werden. So können die Mehrkosten von jährlich rund 275 Millionen Franken finanziert werden, die beim Bund für Betrieb, Unterhalt und Ausbau anfallen, heisst es. Rund 30 Millionen würden von den Kantonen getragen, wie bereits nach der Vernehmlassung zum Netzbeschluss festgelegt worden sei. Die Änderungen beim Vignettenpreis erforderten eine Anpassung des Gesetzes über die Abgabe und Benützung von Nationalstrassen. Eine Stückelung der Vignettenpreise dränge sich auf, weil Automobilisten, die das Nationalstrassennetz nur für kurze Zeit benutzen, erfahrungsgemäss nicht bereit seien, eine teurere Vignette zu kaufen und sonst Umwege fahren. Vom System her schlage der Bundesrat vor, bei der Klebevignette zu bleiben. Er wolle aber die eröffnete Vernehmlassung dazu nutzen, um von den interessierten Kreisen zu erfahren, was sie von einem allfälligen Übergang zu einer elektronischen Vignette hielten. Der Bundesrat erachtet die Preisanpassungen als vertretbar. Das Nationalstrassennetz sei seit der letzten Vignetten-Erhöhung 1995 stark erweitert und verbessert worden. Er wolle die Mittel aber nicht auf Vorrat beschaffen: Die Vignette solle erst dann verteuert werden, wenn die Rückstellungen der zweckgebundenen Mittel in der Strassenkasse unter die Schwelle von einer Milliarde Franken fallen und eine bessere finanzielle Absicherung unumgänglich ist. Das dürfte etwa 2015 der Fall sein, heisst es. Der Bundesrat bleibe auch bei der Klebevignette, weil diese Lösung einfach in der Handhabung sei und grundsätzlich gut akzeptiert werde. Die Einführung einer Zweimonatsvignette werde an der Grenze an einzelnen Stellen bauliche Massnahmen bedingen, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Es sei davon auszugehen, dass ausländische Automobilisten die Kurzzeitvignette direkt an der Grenze kaufen würden. Ausserdem könne die Autobahnvignette bei rund 12.000 in- und ausländischen Anbietern erworben werden. Da die elektronische Erhebung von Strassenabgaben inzwischen erprobt sei und in anderen Ländern erfolgreich laufe, möchte es der Bundesrat nicht unterlassen, mit der Vernehmlassung auch ein für die Schweiz mögliches elektronisches Erhebungssystem vorzustellen: Eine e-Vignette zu einem Jahrespreis von 100 Franken und eine Zweimonatsvignette zu 40 Franken. Bei diesem System werde die Kontrollschildnummer in einer Datenbank registriert. Die Vignette wäre somit virtuell registriert, und Kontrollen würden hauptsächlich mittels Kamerasystemen erfolgen. (eg)
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