Her mit den Erdnüssen und Bananen

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Geschrieben von: Redaktion 31.03.11
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Bern - Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über die Ursprungsregeln für Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer angenommen. Die Revision erleichtert ab 1. Mai Importe aus den Entwicklungsländern, berichtet die Bundesverwaltung.

Die Schweiz gewährt den Entwicklungsländern über ihr allgemeines Präferenzsystem (APS) unilaterale Zollpräferenzen, heisst es in einer Pressemitteilung. Das schweizerische APS erlaube den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) seit seiner letzten Revision im Jahre 2007, ihre Waren zollfrei und ohne Quoten in die Schweiz zu exportieren.

Die Revision ziele darauf ab, dass die begünstigten Länder vermehrt vom schweizerischen APS Gebrauch machen. In der aktuellen Praxis werde das Potenzial des schweizerischen APS nur zu 40 Prozent ausgeschöpft. Dies sei unter anderem darin begründet, dass die Regeln zur Feststellung des Ursprungs der Produkte komplex seien. Im Jahre 2010 sind Waren im Wert von total 4,3 Milliarden Franken in die Schweiz gelangt, die in den Genuss des APS kamen, heisst es. Der Gesamtbetrag hätte sich aber auf 10,5 Milliarden Franken erhöhen können, wenn alle Exporteure, die potenziell vom schweizerischen APS begünstigt wären, davon Gebrauch gemacht hätten, berichtet die Bundesverwaltung. Die Lockerung dieser Regeln, wie sie in der oben erwähnten Revision vorgesehen sei, verbessere für Produkte der Entwicklungsländer den Zugang zum schweizerischen Markt. Die wichtigsten vorgenommenen Änderungen seien eine Verminderung der Anzahl der spezifischen Regeln und eine Verminderung des erforderlichen lokalen Mehrwerts.

Ausserdem passt die Schweiz mit der aktuellen Revision ihre Regeln für den bevorzugten Ursprung den Regeln der EU an, die Ende 2010 eingeführt wurden, heisst es. Die Ähnlichkeit dieser Regeln mit jenen der EU - wie auch mit jenen von Norwegen und der Türkei - erleichtere die Durchfuhr der Produkte aus den Ländern in hohem Masse, die vom schweizerischen APS und von den APS unserer Nachbarländer begünstigt seien. Die Produzenten aus den Entwicklungsländern würden so auf der Ebene der Ursprungsregeln von einem einheitlichen europäischen Markt profitieren können. (eg)

 

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