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Geschrieben von: Redaktion 31.03.11
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Bern - Der Bundesrat hat beschlossen, das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich zu unterzeichnen. Das Abkommen, das die Nutzung genetischer Ressourcen regelt und im Oktober 2010 in Nagoya von der internationalen Gemeinschaft als Konvention verabschiedet wurde, ruft die Staaten zu einer nachhaltigen Nutzung der Biodiversität auf. Darüber berichtet die Bundesverwaltung in einer Medienaussendung.

Ausserdem habe der Bundesrat die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls genehmigt. Die Ratifizierung dieser beiden Übereinkünfte müsse nun vom Parlament beschlossen werden. Die Erhaltung der Biodiversität sei neben dem Klimaschutz eine der grössten Herausforderungen der internationalen Umweltpolitik. Unter dem Druck der Urbanisierung, des Bevölkerungswachstums und der Intensivierung der Landwirtschaft schreite der Verlust an Arten und natürlichen Lebensräumen überall auf der Welt in alarmierendem Tempo voran.

Um diese Entwicklung zu bekämpfen, hat die internationale Gemeinschaft die Biodiversitätskonvention ausgearbeitet. Anlässlich der Weltkonferenz zur biologischen Vielfalt im Oktober 2010 im japanischen Nagoya wurde ein neues Protokoll zu dieser Konvention angenommen - das "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile", heisst es.

Das Nagoya-Protokoll konkretisiert den Grundsatz des Zugangs und des Vorteilsausgleichs (Access and Benefit Sharing, ABS) in Bezug auf die Nutzung genetischer Ressourcen, schreibt die Bundesverwaltung. Zum einen erleichtere es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und anderen Nutzern den Zugang zu den genetischen Ressourcen von Pflanzen, Tieren und weiteren Organismen in Drittstaaten. Dieser Aspekt sei für die Schweiz von besonderem Interesse, denn bedeutende Wirtschaftssektoren wie die Landwirtschaft, die Pharma- und Kosmetikbranche sowie die Forschung seien auf genetische Ressourcen angewiesen.

Zum andern garantiere das Protokoll den Staaten, die die genetischen Ressourcen bereitstellten, die Teilhabe am Nutzen, der durch die Verwendung dieser Ressourcen in einem anderen Land erzielt werde. Die Beteiligung könne in monetärer oder nichtmonetärer Form erfolgen. Dieser Aspekt sei vor allem für die Entwicklungsländer von Bedeutung, welche den grössten Reichtum an Biodiversität beherbergten.

Ebenfalls zur Biodiversitätskonvention gehört das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit, heisst es. Es gewährleiste die Sicherheit bei der Übertragung, Veränderung und Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen mit dem Ziel, Beeinträchtigungen der Biodiversität zu verhindern. Der Bundesrat habe die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zu dieser Übereinkunft gutgeheissen, welches die Haftpflicht und die Wiedergutmachung für Schäden an der Biodiversität regelt. (eg)

 

 

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