Österreich klagt gegen deutsche AKW

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Geschrieben von: Manfred Maurer, Wien 03.03.11
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Die rechtgerichteten österreichischen Freiheitlichen (FPÖ) klagen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) gegen die AKW-Laufzeitverlängerung in Deutschland. Auch die EU-Kommission wurde eingeschaltet.

Die österreichische Regierung hat es bislang bei verbalen Protesten gegen die Verlängerung der deutschen AKW-Laufzeiten belassen. Vor allem das grenznahe bayerische AKW Isar 1 ist den Österreichern ein Dorn im Auge. Eine von Umweltschützern geforderte Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Wien jedoch nicht eingebracht, weil dies nach Ansicht von Umweltminister Nikolaus Berlakovic (ÖVP) aussichtslos wäre. Die FPÖ will das jetzt genau wissen und macht die Probe aufs Exempel: Der FPÖ-Abgeordnete Werner Neubauer startet seinen juristischen Kampf gleich auf zwei Ebenen. Beim EGMR wurde eine Beschwerde gegen die AKW-Laufzeitverlängerung eingebracht und bei der EU-Kommission in Brüssel eine Sachverhaltsdarstellung, die nach den Vorstellungen Neubauers in eine Klage beim EuGH münden soll.

Nach Temelin steht Isar 1 an

Der Abgeordnete sieht aufgrund einer „länderübergreifende Gefährdungslage” einen Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Eine ähnliche Klage hatte Neubauer schon im Jahr 2008 wegen des tschechischen AKW Temelin eingebracht. Sie wurde vom EGMR angenommen, die Entscheidung lässt noch auf sich warten. In der Eingabe bei der EU-Kommission geht es um den Vorwurf, dass die Laufzeit von Isar 1 ohne

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verlängert worden sei. Dies ist nach Ansicht des Neubauer-Anwaltes Adrian Hollender ein Verstoss gegen EU-Recht. Das sehen übrigens auch die österreichischen Grünen so. Da die massive Verlängerung der Betriebsdauer deutscher Kernkraftwerke eine wesentliche Erhöhung des nuklearen Risikos mit sich bringe, hätte es eine UVP geben müssen, ist der grüne oberösterreichische Umweltlandesrat Rudolf Anschober überzeugt. Wegen des länderübergreifenden Risikos hätte es auch einer grenzüberschreitenden UVP bedurft.

Umweg über EU-Kommission

Aufgrund einer entsprechenden EU-Richtlinie wäre Deutschland sogar dazu verpflichtet. Die Grünen forderten daher die Bundesregierung in Wien auf, vor dem EuGH ein zwischenstaatliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, was die rot-schwarze Koalition aber bislang nicht tat. Da einzelne Personen oder Parteien nicht beim EuGH klagen können, versucht es die FPÖ nun über den Umweg EU-Kommission. Neubauer vertritt die Auffassung der Grünen, wonach Deutschland zu einer grenzüberschreitenden UVP verpflichtet gewesen wäre. Schliesst sich die EU-Kommission dieser Einschätzung an, könnte sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Ganz aussichtslos ist dieses Unterfangen nicht: Im Jahr 2009 hatte das Bundesland Oberösterreich mit einer Beschwerde gegen das tschechische UVP-Gesetz Erfolg, weil dieses keine Beteiligung des benachbarten Auslandes vorsah. Die EU-Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Prag ein, worauf das UVP-Gesetz entsprechend repariert wurde. Gegen den geplanten Ausbau des grenznahen AKW Temelin kämpfen die Oberösterreicher freilich noch immer vergeblich…

 

Bild: Greenpeace-Aktivisten malen auf den Kühlturm des AKW Neckarwestheim einen Totenkopf im Radioaktivitätszeichen und den Text: Atomkraft schadet dem Ländle. Martin Storz/graffiti/Greenpeace

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