Lausanne/Bern - Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) müssen zwischen Grau- und Schwarzfahrern unterscheiden. Wer mit einem Billet in der falschen Klasse sitzt, darf nicht mehr wie ein Schwarzfahrer behandelt werden. Das hat das Bundesgericht den SBB laut einem Bericht im Verbrauchermagazin K-Tipp online klar gemacht. Ein SBB-Kunde hat sich damit erfolgreich gegen die SBB gewehrt. Er fuhr gemäss den Angaben in K-Tipp am 17. Januar 2009 mit einem Billet für die zweite Klasse - nach eigenen Angaben versehentlich - in der ersten Klasse. Das Zugpersonal verlangte deshalb einen Zuschlag von 80 Franken. Der Graufahrer beschwerte sich deswegen bei den SBB und dem Bundesamt für Verkehr. Problematisch am bisherigen System der SBB ist K-Tipp zufolge, dass nicht unterschieden wird, ob jemand gar kein Billet (= Schwarzfahrer) oder ein Billet der zweiten statt der ersten Klasse hat (= Graufahrer). Beide müssen den gleichen Zuschlag bezahlen, auf eine Nachzahlung des fehlenden Tickets verzichten die SBB jedoch. Das Bundesamt für Verkehr wies laut dem Medienbericht die SBB deshalb an, die Zuschläge differenzierter zu erheben und erhält nun vom Bundesgericht Rückendeckung. Die Lausanner Richter sehen zwar ein, dass dies die einfachste und praktischste Lösung wäre, sie verstosse jedoch klar gegen Bundesrecht. Als Reaktion auf diesen Entscheid verlangen die SBB nach Angaben von K-Tipp von Graufahrern ab sofort bis zum nächsten Fahrplanwechsel 60 statt bisher 80 Franken. Bis dahin wollen die SBB und die im Verband öffentlicher Verkehr zusammengeschlossenen Tarifpartner eine neue Zuschlagsregelung ausarbeiten. (ug)
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