Ittigen - Der Bundesrat hat den neuen Richtplan des Kantons Basel-Landschaft genehmigt. Damit legt der Kanton dar, wie er sich künftig räumlich entwickeln möchte. Wie die Bundesverwaltung mitteilt, schafft der Kanton mit der vorliegenden Gesamtrevision des Richtplans ein Instrument, das den aktuellen Anforderungen des Bundes an die Richtplanung entspricht. Im Bereich Siedlung hält der Richtplan als Ziel fest, dass die Siedlungsentwicklung der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre weitgehend in den bestehenden, rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen zu erfolgen hat, heisst es. Der Kanton Basel-Landschaft beschränke Bauzonenerweiterungen auf klar definierte, zentral gelegene Achsen und Zentren, lege Siedlungstrenngürtel fest und weise die Gemeinden an, ihre Nutzungsreserven in überbauten Gebieten festzustellen und nachzuführen. Damit komme der Kanton seiner verfassungsmässigen Aufgabe nach, die Siedlungsentwicklung zu steuern. Die Bereiche Landschaft und Landwirtschaft werden im Richtplan umfassend behandelt, schreibt die Bundesverwaltung. Laut der Pressemitteilung anerkennt der Bund die grossen Anstrengungen des Kantons, mit einer flächendeckenden Kartierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche eine solide Grundlage für die Erhebung der besten Ackerböden, der Fruchtfolgeflächen (FFF), geschaffen zu haben. Der Bund könne jedoch dem auf dieser Kartierung beruhenden Antrag des Kantons nicht zustimmen, den im Sachplan Fruchtfolgefläche festgelegten Mindestumfang der FFF zu verringern. Der Kanton werde aufgefordert, den Richtplan innert zweier Jahre dahingehend anzupassen, dass der Mindestumfang gemäss dem Sachplan FFF ausgewiesen und gesichert werde. Im Bereich des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) werde der Kanton gebeten, aufzuzeigen, wie die Schutzziele für das BLN umgesetzt sind und wo noch allfälliger Handlungsbedarf besteht. Insgesamt gibt sich der Kanton Basel-Landschaft mit seinem revidierten Richtplan eine gute strategische Vorgabe zur Steuerung seiner räumlichen Entwicklung in den nächsten Jahren, heisst in der Pressemitteilung der Bundesverwaltung. (eg)
|