Neubauten müssen in der EU ab dem Jahr 2020 nach einem Niedrigstenergiestandard erstellt werden. Eine neue Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten, Förderprogramme für Energieeinsparungen bei Neu- und Altbauten aufzulegen. Für die Schweiz gilt sie nicht.
Ab Ende 2020 dürfen in den EU-Staaten nur noch Niedrigstenergiehäuser gebaut werden. Eine entsprechende Richtlinie hat das EU-Parlament am 18. Mai definitiv verabschiedet. Für Bauten der öffentlichen Hand gelten die neuen Vorschriften bereits zwei Jahre früher. Die neuen Gebäude müssen hohe Energieeffizienz-Standards für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung erfüllen und einen bedeutenden Teil ihres Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen beziehen. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben der Gebäuderichtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Da ungefähr 40 Prozent des Energieverbrauchs auf Gebäude entfällt, spielen sie bei den Bemühungen der EU, den Ausstoss an Treibhausgasen zu verringern, eine wichtige Rolle.
EU-Staaten fehlte der Ehrgeiz
Bereits 2002 hat die EU in einer Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechende Mindeststandards festzulegen. Diese sollten auf alle neuen Bauten sowie auf bestehende Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mehr als tausend Quadratmetern angewendet werden. Eingeführt wurde ein „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ von Gebäuden, welche beim Bau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Umsetzung dieser Richtlinie erwies sich jedoch als schwierig, unter anderem wegen eines Mangels an Experten und des fehlenden Ehrgeizes einzelner EU-Staaten. Weil es in diesem Bereich noch viel ungenutztes Potential gibt, nahm die EU-Kommission 2008 im Rahmen des gesamten EU-Klimapaketes einen neuen Anlauf für die Revision der Gebäuderichtlinie. Dabei kam es zu einem Seilziehen zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten. So wollte das Parlament auch für bestehende Gebäude einen Mindestanteil festlegen, der so renoviert werden soll, dass der Energiebedarf „nahezu Null“ erreicht. Zudem verlangte das Parlament die automatische Installation von Verbrauchszählern in neuen sowie renovierten alten Gebäuden.
Nur neue Gebäude in der Pflicht
Die Mitgliedstaaten bremsten das in ihren Augen „zu ehrgeizige und unrealistische“ Vorhaben. Rat und Parlament einigten sich auf einen Kompromiss. Danach müssen nur die neuen Gebäude einen Energieverbrauch von „nahezu Null“ aufweisen. Was dies genau bedeutet, sollen die EU-Mitgliedstaaten in ihren nationalen Umsetzungsvorschriften festlegen. Die EU-Kommission wird dazu bis Ende dieses Jahres detaillierte und einheitliche Definitionen vorgeben.
Für bestehende Gebäude hält die neue Richtlinie einzig fest, dass gross angelegte Renovierungsarbeiten die Energieeinsparungen erhöhen müssen, wenn dies „technisch, funktionell und wirtschaftlich“ machbar sei. Die EU-Mitgliedstaaten müssen allerdings nationale Pläne entwickeln, um die Hausbesitzer zu ermutigen, intelligente Zähler, Heizpumpen und Heizungs- und Kühlsysteme unter Nutzung erneuerbarer Energien zu installieren.
Fünf Prozent Einsparung erhofft
Die EU-Mitgliedstaaten werden mit der Richtlinie verpflichtet, bis Mitte 2011 Förderprogramme für den Übergang zu Niedrigstenergiehäusern aufzulegen. Möglich sind dabei technische Unterstützung, Subventionen oder günstige Kredite. Wie viel Geld die EU und die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen werden, ist noch offen. Doch bei den in vielen EU-Staaten nach der Finanzkrise aufgelegten Konjunkturpaketen war die Unterstützung von Energieprojekten beliebt, da sich damit die Erreichung von ökologischem Ziele und Arbeitsbeschaffung gut kombinieren lassen.
Die EU erhofft sich von der Richtlinie eine Senkung des Stromverbrauchs von fünf bis sechs Prozent. Der Prozess ist allerdings sehr langsam, da jährlich nur rund drei Prozent des Gebäudebestandes neu gebaut oder renoviert werden.
Schweiz hat keine Schrittmacherrolle mehr
Die EU-Gebäuderichtlinie gilt nicht für die Schweiz. Im bilateralen Stromabkommen, das die Schweiz mit der EU aushandeln will, soll das Mandat auf die Übernahme verschiedener EU-Energievorschriften ausgedehnt werden. Laut Marianne Zünd, Sprecherin des Bundesamtes für Energie, steht die Gebäuderichtlinie dabei vorläufig nicht im Vordergrund. Dies könnte allenfalls längerfristig zum Thema werden. Statt auf Vorschriften setzt die Schweiz stärker auf Fördermassnahmen. Die Kantone, die für die Gebäudevorschriften zuständig sind, haben sich auf einen Absenkpfad für Treibhausgase bis hin zum Minergiehaus verpflichtet.
Wie ETH-Professor Eberhard Jochem festhält, hat die EU-Gebäuderichtlinie auf der Umsetzungsebene, etwa bei den CEN-Normen und dem Gebäudenergieausweis, merkliche Auswirkungen auf die Schweiz. Beim genauen Betrachten der Entwicklung der letzten zehn Jahre falle jedoch auf, dass „die Schweiz an Schrittmacherrolle verloren hat“, erklärte Jochem an einem Seminar der Hausbau- und Energiemesse in Bern.
Bild: Ein Nullenergiehaus in Ebnat-Kappel, Schweiz, von Dietrich Schwarz (www4.architektur.tu-darmstadt.de/powerhouse/db).
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