Stromklau für den Roller

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Geschrieben von: Yvonne von Hunnius 03.09.10
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Die Kündigung wegen Stromklaus im Wert von 1,8 Cent für den Stromroller ist ungültig. Zum Glück. Hierfür sollte man belohnt werden.

Je höher man auf der Karriereleiter steigt, desto dicker wird der Parkplatz für das obligatorisch standesgemässe Auto. Natürlich immer häufiger mit einem Schuss Umweltfreundlichkeit versehen, doch immer noch gross und benzinschluckend. Wer mit dem Elektroroller kommt, der kann schauen, wo er bleibt - zur Not muss er ihn zurückschieben, weil dem Akku der Saft ausgegangen ist. So das Bild, das sich nach einer Kündigung eines Computerfachmanns ergeben hat, dem aus mir unverständlichen Gründen fristlos gekündigt wurde. Ein 41-Jähriger war im Mai 2009 nach 19-jähriger Betriebszugehörigkeit auf die Strasse gesetzt worden, weil er den Akku seines Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte. Dadurch waren die horrenden Stromkosten von 1,8 Cent entstanden.

Doch zum Glück hat das Landesarbeitsgericht Hamm die Kündigung für unverhältnismässig sowie ungültig erklärt und eine Entscheidung der Kollegen in Siegen betstätigt. Und das taten sie nicht nur wegen des geringen Schadens und der langjährigen Betriebszugehörigkeit des Gekündigten: Schliesslich, so wird argumentiert, dürften im Unternehmen auch Handys aufgeladen und elektronische Bilderrahmen aufgestellt werden.

Natürlich - und das will ich nicht antasten - "stellt ein Bedienen an den Vermögenswerten des Arbeitgebers auch bei geringem Wert einen Kündigungsgrund dar", wie Rechtsanwalt Tobias Ziegler aus Düsseldorf sagt. Doch in Zeiten, da sich schon viele Arbeitgeber wie die Winterthur Versicherungen damit brüsten, Vertreter mit Elektromobilität auszustatten, es sozusagen zum guten Ton gehört, diese Art der Fortbewegung zu fördern, ist es ein Unding, im vergangenen Jahrhundert stecken zu bleiben. Meine moralische Begründung hätte sicher nicht geholfen, die Kündigung rückgängig zu machen. Leider. Vielleicht ändert sich das Denken in naher Zukunft aber und derjenige, der mit dem Spritfresser kommt, muss auf einen Ökobonus des Arbeitgebers verzichten.

Auch dann würde selbst ich nicht von Kreuzlingen nach St. Gallen mit dem Stromroller rollen. Viele andere hätten dazu die Möglichkeit.

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