Tierversuch-Antrag im Web

Drucken
E-Mail
Geschrieben von: Redaktion 01.09.10
Bookmark and Share
Stichworte:       

Bern - Der Bundesrat hat heute die Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche verabschiedet. Ziel sei die Verbesserung der Kontrolle und Vereinfachung der Forschungsarbeit. Mit diesem System können künftig Bewilligungsgesuche für Tierversuche über das Internet behandelt werden. Das System ist Teil des eGovernment-Efforts des Bundes, das Abläufe zwischen Bürger und Verwaltung erleichtern soll.

In Zukunft können Forschende Bewilligungsgesuche für Tierversuche über das Internet einreichen. Diese Gesuche sind über einen sicheren Server für die kantonalen und bundesweiten Organe einsehbar, welche für die Bewilligung zuständig sind. Das System soll damit nicht nur die Abwicklung der Gesuche für die Forschenden, sondern auch die Nachverfolgung, Kontrolle und Oberaufsicht über Tierversuche generell vereinfachen.

In einem solchen System seien der Datenschutz und die Sicherheit zentral, heisst es. Die Verordnung regele dies im Detail. Auch die Zugriffsrechte seien präzise festgelegt. Entwickelt hat das System der Bund unter der Federführung des Bundesamtes für Veterinärwesen in Zusammenarbeit mit den Kantonen.

In der Anhörung der Verordnung haben mehrere Teilnehmer mehr Transparenz gefordert - insbesondere wurde verlangt, gewisse Daten für die Öffentlichkeit einsehbar zu machen oder Kantonen die Einsicht in Dossiers anderer Kantone zu ermöglichen. Solche Fragen können aber nicht auf Verordnungsebene gelöst werden. Sie müssen im Tierschutzgesetz verankert werden. Eine entsprechende Vernehmlassung wurde bis Ende August durchgeführt und wird jetzt ausgewertet.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Ab dann wird das System schrittweise in den Kantonen eingeführt.

Für jeden Tierversuch muss in der Schweiz ein Gesuch gestellt werden, welches von einer unabhängigen kantonalen Kommission mit Vertretern von Tierschutzorganisationen beurteilt und von der kantonalen Behörde bewilligt wird. Der Bund übt die Oberaufsicht aus und kann bei kantonalen Entscheiden intervenieren. Die verschiedenen Schritte werden künftig im elektronischen Informationssystem abgewickelt.

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

 

Cleantech.ch

cleantech_ch

SCA_LOGO_RGB_marginal
mit swisscleantech ins neue Energiezeitalter

Meistgelesene Artikel

    Abonnieren Sie noch heute Ihren persönlichen Newsletter.
    Noch grössere Aktualität erhalten Sie mit unserem RSS-Feed.

    Kalender

    Der Veranstaltungskalender wird vorbereitet.

    {Zum Kalender}

    Magazin Cleantech Switzerland

    Magazin Cleantech Switzerland 2011-1

    Gründungssponsoren