Bern - Auf Wunsch einzelner Kantone will der Bund die Einrichtung von Umweltzonen in Städten ermöglichen.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf ausgearbeitet. Das UVEK eröffnet heute die Anhörung. Sie dauert bis am 26. 11. 2010. Mit diesem Instrument können interessierte Kantone und Städte bestimmen, dass gewisse Motorfahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoss eine von ihnen definierte Zone nicht mehr befahren dürfen.
Kernstück der vorgesehenen Neuregelung ist die Einführung eines Vignettensystems, das die Motorfahrzeuge in verschiedene Emissionskategorien einteilt. Mit ihm können die kantonalen Behörden festlegen, welche Fahrzeuge die Umweltzone befahren dürfen und welche nicht.
Umsetzung durch Kantone
Für die Einrichtung von Umweltzonen - so der Verordnungsentwurf - sind die Kantone zuständig. Sie werden entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Umweltzonen einrichten wollen. Je weniger die Luft belastet werden soll, desto mehr muss der Motorfahrzeugverkehr beschränkt werden. Dies wirkt sich im Gegenzug auf das Gewerbe und die Anwohner aus. Bei einer geringen Beschränkung des Verkehrs ist auf der anderen Seite keine wesentliche Entlastung zu erwarten. Die Wirksamkeit hängt deshalb stark von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall ab.
Erfahrungen aus dem Ausland können nicht übernommen werden
Im Ausland wurden die bereits bestehenden Umweltzonen vorwiegend in Grossstädten eingerichtet. Diese verfügen oft über mehr innerstädtische Verkehrsverbindungen oder gar Hochleistungsstrassen als viele Schweizer Agglomerationen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können deshalb nicht ungeprüft auf schweizerische Verhältnisse übertragen werden. (ya)