Bern - Die Schweiz ist nach Ansicht der Entwicklungsorganisation Erklärung von Bern (EvB) weit davon entfernt, ihre handelspolitische Verantwortung wahrzunehmen. Die EvB veröffentlichte zur Stützung ihrer Position einen Artikel der Zeitschrift Wendekreis, laut dem vor allem die bilateralen Handelsabkommen die Kluft zwischen dem reichen Norden und dem armen Süden noch vertiefen. Die Schweiz hat gemäss dem Artikel bereits über zwanzig Handelsabkommen unterzeichnet, mehrere mit Ländern des Südens. So bestünden Verträge beispielsweise mit Ägypten, Chile, Kolumbien oder der südafrikanischen Zollunion (Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland). Weitere Abkommen mit Algerien, Indien, Indonesien, Thailand und Vietnam seien in Vorbereitung. "Gerade in Ländern wie Kolumbien, wo massive Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, besteht die Gefahr, dass solche Handelsabkommen zur weiteren Verschlechterung der Menschenrechtssituation beitragen", heisst es in der Wendekreis-Analyse. Ein wichtiges Ziel von bilateralen Freihandelsabkommen ist demnach die Senkung – und schliesslich Eliminierung – der Importzölle auf Industriegüter. Diese Zölle seien jedoch von grosser Bedeutung für die Länder des Südens, weil sie deren junge und noch wenig wettbewerbsfähigen Industriezweige vor ausländischer Konkurrenz schützten. Als Resultat von massiven Zollsenkungen drohten deshalb Deindustrialisierung und Arbeitsplatzverlust. Zusätzlich gehörten Zölle zu den wichtigsten Einnahmequellen südlicher Regierungen. Deren Wegfall könne beispielsweise die Finanzierung von sozialen Sicherheitsnetzen gefährden. "Im Interesse der heimischen Pharmaindustrie fordert die Schweiz in Freihandelsabkommen mit Ländern des Südens auch stets einen verstärkten Schutz von Patenten und anderen geistigen Eigentumsrechten", argumentiert der Verfasser des Artikels. So verlange sie unter anderem, dass die Schutzdauer für Patente von 20 auf 25 Jahre erhöht wird. Als Folge der zeitlichen Ausdehnung verzögere sich die Einführung von Generika und damit die Verfügbarkeit von erschwinglichen Medikamenten. Für den Autor ist damit erwiesen, dass die Schweiz ihre Freihandelsabkommen mit Ländern des Südens weder auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse der dortigen Bevölkerung noch auf die Respektierung der Menschenrechte in den Partnerländern ausrichtet. Um die Handelsbeziehungen mit den Ländern des Südens – und insbesondere die entsprechenden bilateralen Freihandelsabkommen – gerechter zu gestalten, müsse die Schweiz von Forderungen abrücken, die die Situation der ärmeren Bevölkerungsschichten in den Partnerländern zusätzlich erschweren könnten. (ug)
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