Bern - Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien in der Schweiz hat laut Darstellung des Bundesamtes für Energie (BFE) einen Blitzstart hingelegt. Im ersten operativen Jahr 2009 waren laut einer BFE-Mitteilung schon 1.810 Anlagen in Betrieb und haben 390 Millionen Kilowattstunden Strom produziert und ins Netz geliefert.
Wie das BFE als Quintenessenz aus der „Jahresrechnung 2009 der Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung“ weiter berichtet, haben die Anlagenbetreiber rund 45 Millionen Franken aus dem KEV-Förderfonds bekommen. Weitere rund 1.000 Anlagen haben gemäss BFE einen positiven Bescheid erhalten. Sobald sie gebaut sind und Strom ins Netz einspeisen, haben auch sie Anspruch auf die KEV.
Zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien hat das Parlament 2007 die Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) beschlossen. Seit dem 1. Januar 2009 zahlt jede Schweizer Stromkonsumentin und jeder Stromkonsument dafür einen Zuschlag auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom, der maximal 0,6 Rappen betragen darf.
Dieses Maximum wird laut BFE gegenwärtig noch nicht ausgeschöpft: Tatsächlich betrage der Zuschlag heute erst 0,45 Rappen, da viele der angemeldeten Anlagen mit positivem Bescheid erst noch gebaut werden müssen. Erst wenn sie Strom produzieren und ins Netz liefern, haben sie Anspruch auf Auszahlung der KEV. Das Bundesamt für Energie hat laut eigenen Angaben deshalb am Mittwoch entschieden, dass der Zuschlag auch im Jahr 2011 unverändert bei 0,45 Rappen pro Kilowattstunde verbleibt. (ug)