Basel – Die Siedlungsfläche darf nicht weiter anwachsen. Denn wie in der Schweiz mit dem kostbaren Gut Boden umgegangen wird, ist weder nachhaltig noch haushälterisch, wie es die Bundesverfassung fordert. Dieser Ansicht ist die Landschaftsinitiative. Das Kantonsmonitoring von Avenir Suisse mit dem Inventar der kantonalen Instrumente zur Siedlungssteuerung unterstreiche den Handlungsbedarf in der schweizerischen Raumplanung, heisst es in einem Pressetext der Landschaftsinitiative. Die Hauptfolgerung des liberalen Think Tanks decke sich mit den Forderungen der Landschaftsinitiative. Verwandte Themen| { Grüner wohnen, 11.06.10 } | | { Minergie kann schön sein, 10.06.10 } | | { Nachhaltig beurteilen, 20.05.10 } | | { Die Zukunft ist mittelgross, 24.02.10 } | | { Ein Quadratmeter pro Sekunde, 28.01.10 } | | { Bauherren in der Pflicht, 12.01.10 } | | { Vorbilder öffnen die Tür, 26.10.09 } | | { Die Schweiz hat einen Vorsprung, 28.08.09 } | | { Noch mehr einsparen, 29.07.09 } | | { Die Zukunft ist auf Lehm gebaut, 26.07.09 } |
Kantone und Gemeinden vollziehen das Raumplanungsgesetz grossenteils ungenügend, heisst es in der Pressemitteilung. Das Kantonsmonitoring von Avenir Suisse decke die Vollzugslücken detailliert auf. Lediglich fünf Kantone erreichten mehr als die Hälfte der möglichen Punkte im Ranking. Die Mehrzahl der Kantone übe eine lockere Einzonungspolitik. So sehen sich die Initianten der Landschaftsinitiative aus einer unverdächtigen Quelle bestätigt, heisst es. Denn genau den Bereich mit dem gemäss Avenir-Suisse-Studie eklatantesten Vollzugsdefizit packt die Landschaftsinitiative an. Sie fordert, dass die bereits massiv überdimensionierten Bauzonen nicht mehr anwachsen, dafür die bestehenden Reserven besser genutzt und dorthin transferiert werden, wo sie Sinn machen und Nachfrage besteht, schreibt die Landschaftsinitiative. Die Revision des Raumplanungsgesetzes, die im Bundesparlament als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative beraten werde, sei eine wichtige Ergänzung zur Landschaftsinitiative. Das Raumplanungsgesetz müsse wirksamer und sein Vollzug für Kantone und Gemeinden verbindlicher werden. Dazu gehörten Vorschriften zur Kompensation neuer Bauzonen (Plafonierung der Bauzonenfläche) oder die Verpflichtung, die Fehler der Vergangenheit zu beheben und überdimensionierte Bauzonen zu redimensionieren. Die Abschöpfung erheblicher Planungsmehrwerte, die bei Einzonungen entstehen, muss endlich realisiert werden, heisst es. (eg)
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