Die Verweigerung des Rappen

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Geschrieben von: Redaktion 21.06.10
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Aarau - Der Aargauer Regierungsrat zieht dem Energiegesetz die Giftzähne und macht den Entwurf des Gesetzes damit mehrheitsfähig. Die Ölheizungen bleiben erlaubt, dafür wird der Atomrappen als Abgabe für neue Kernkraftwerke gestrichen. Das berichtet die Aargauer Zeitung online.

 

Nach der heftigen Kritik auf den ersten Entwurf für das revidierte Energiegesetz hat die Aargauer Regierung die Vorlage laut dem Zeitungsbericht entschärft: Es gibt kein Verbot mehr für Ölheizungen, der Atomrappen als Abgabe für neue Kernkraftwerke wurde gestrichen. Vorgesehen wird eine Abgeltung für die Gemeinden der Standortregion bei Beznau 3 konkret für jene im unteren Aaretal.

Weiterhin verboten werden nach Darstellung der Aaargauer Zeitung neue Elektroheizungen und Wärmestrahler im Freien. Freiluftbäder dürfen nur mit erneuerbaren Energien oder Abwärme beheizt werden. Ziel des Energiegesetzessei weiterhin eine Reduktion der fossilen Brennstoffe, teils durch Ersatz mit Strom. Die Regierung hoffe, die Vorlage werde mit den Änderungen mehrheitsfähig. Der Grosse Rat wird das Gesetz Ende 2010 beraten, 2012 soll es in Kraft treten. Die Revision ist durch neue energiepolitische Rahmenbedingungen, die veränderte nationalen Gesetzgebung und die Abstimmung unter den Kantonen im Energiebereich notwendig geworden. (ug)

 

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