Bern - Der Bundesrat hat Massnahmen vorgeschlagen, wie Hochschulen und Unternehmen den Wissens- und Technologietransfer (WTT) optimieren können. Die Vorschläge sind in einem Bericht festgehalten, den die Regierung laut Mitteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) am Freitag verabschiedet hat. Zugrunde liegt dem Bericht eine Analyse der in der Schweiz geltende Regelungen des geistigen Eigentums. Der Bericht "Wissens- und Technologietransfer verbessern" geht laut der Mitteilung auf ein Postulat von Arthur Loepfe zurück. Er untersuche die Rahmenbedingungen des Wissens- und Technologietransfers WTT zwischen Schweizer Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Unternehmen. Ein wichtiges Element im WTT sei die Regelung und Nutzung von Eigentumsrechten. Der Bericht beinhaltet gemäss EVD unter anderem Ergebnisse einer Befragung zum Wissens- und Technologietransfer und zur Regelung von Eigentumsrechten in der Schweiz. Der Bundesrat spricht aufgrund dieser Analyse eine Reihe von Empfehlungen aus, wie Hochschulen und Unternehmen ihre Zusammenarbeit weiter optimieren können. Bei WTT-Projekten, die der Bund via Förderagentur für Innovation KTI des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie BBT finanziert, soll das Recht auf geistiges Eigentum eindeutiger geregelt werden. (ug)
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