Bern - Das Parlament hat eine Revision des Energiegesetzes bewilligt, die eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für grünen Strom vorsieht. Das berichtet die Bundesverwaltung in einem Pressetext. Verwandte Themen| { Deckel angehoben, 18.06.10 } | | { Am «Kern» vorbei diskutiert, 15.06.10 } | | { Sauberes Gas muss warten, 08.06.10 } | | { Schweiz auf dem Innovationspfad, 24.03.10 } | | { Atomkraft hat keine Zukunft, 30.11.09 } | | { Keine Lust auf CO2, 27.11.09 } | | { CO2-neutral bis 2023, 19.11.09 } | | { Der Durchbruch naht, 05.11.09 } | | { Schweizer haben Vertrauen, 22.07.09 } | | { Klimaschutz wird profitabel, 13.07.09 } |
Zur Finanzierung der KEV für Strom aus erneuerbaren Energien und der weiteren Fördermassnahmen des Energiegesetzes werde auf jede verbrauchte Kilowattstunde ein Zuschlag erhoben. Dieser sei bisher gemäss Energiegesetz (Artikel 15b Absatz 4) auf maximal 0,6 Rappen begrenzt gewesen. Nun habe das Parlament in der Schlussabstimmung zur Revision des Energiegesetzes eine Erhöhung dieses maximalen Zuschlags auf 0,9 Rappen ab 2013 beschlossen. Ab dann stehen damit rund 500 Millionen Franken (bisher rund 265 Millionen Franken) für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung, schreibt die Bundesverwaltung. Das revidierte Gesetz könne per 1. Januar 2011 in Kraft treten. Seit Mai 2008 seien so viele Anmeldungen für die KEV eingegangen, dass der Gesamt-Kostendeckel bereits am 1. Februar 2009 erreicht gewesen sei. Seither mussten und müssen sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf unbestimmte Zeit auf eine Warteliste gesetzt werden, heisst es. Bereits ab Mitte 2011 können laut Bundesverwaltung wieder positive Bescheide ausgestellt und damit die Warteliste abgebaut werden. Gemäss Energiegesetz stehen laut Bundesverwaltung für die Photovoltaik zurzeit nur fünf Prozent der gesamten KEV-Mittel zur Verfügung, ein Anteil, der bei künftig sinkenden Produktionskosten für Solarstrom stufenweise ansteigen soll. Derzeit sinken gemäss den Angaben der Bundesverwaltung diese Kosten kontinuierlich und markant ab, so dass es möglich sein sollte, die zweite Stufe ab 2011 zu öffnen und somit neu zehn Prozent der KEV-Mittel für die Photovoltaik zur Verfügung zu stellen (34 Millionen pro Jahr). Diese zusätzlichen Mittel sollten über mehrere Jahreskontingente verteilt werden. Damit könne ein kontinuierlicher Abbau der Photovoltaik-Warteliste erfolgen und ein „Stop and Go" vermieden werden. Dank der Zehn-Prozent-Stufe könne ab 2011 etwa ein Drittel der Photovoltaik-Warteliste abgebaut werden, auf der rund 5.200 Projekte registriert seien. Photovoltaik-Projekte, die noch nicht auf der Warteliste stünden und erst jetzt eingereicht würden, müssten mit einer Wartefrist von rund vier Jahren rechnen. Das Energiegesetz schreibt laut Bundesverwaltung vor, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden muss. Das entspreche rund zehn Prozent des heutigen Stromverbrauchs (2009: 57,5 Milliarden Kilowattstunden). Das Energiegesetz enthalte dazu ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler sei dabei die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien. (eg)
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