Vaduz - Die Regierung hat den Investitionskostenbeitrag für Fotovoltaikanlagen festgesetzt und die Einspeisevergütung für Strom aus Fotovoltaikanlagen angehoben. Wie die Zeitung Liechtensteiner Vaterland berichtet, hat die Regierung des Fürstentums die Energieverordnung entsprechend angepasst. Der Landtag in Vaduz hatte im April eine bei einer Anpassung des Energieeffizienzgesetzes die Änderungen per Verordnung verlangt, um so zeitnah auf den äusserst dynamischen Markt im Bereich der Fotovoltaik reagieren zu können.
Die Gesetzesänderung wird laut dem Bericht im Vaterland in Kürze in Kraft treten. In diesem Zusammenhang habe die Regierung auf Vorschlag der Energiekommission den Investitionskostenbeitrag auf 1000 Franken pro Kilowatt installierter Leistung festgesetzt und die Einspeisevergütung auf 45 Rappen pro Kilowattstunde wieder angehoben. Mit der Absenkung des Investitionskostenbeitrags und der Erhöhung der Einspeisevergütung solle der Schwerpunkt der Förderbeiträge auf den variablen Anteil gelegt und so der Anreiz für möglichst effiziente Anlagen geschaffen werden.
Die Energiekommission wird sich dem Bericht zufolge aufgrund des äusserst dynamischen Marktes für Fotovoltaikanlagen periodisch mit den aktuellen Marktpreisen befassen und der Regierung im Anlassfall eine Anpassung der Förderbeiträge in Vorschlag bringen. So könne aus den eingesetzten Fördermitteln das Optimum generiert und die Fotovoltaik dem Ziel einer "marktfähigen Stromerzeugung" nähergebracht werden. (ug)