Die kulturelle Vielfalt, die unser Land auszeichnet, ist auch eine Vielfalt der Kulturlandschaften. Dieses Gut zu erhalten ist ein Verfassungsauftrag. Der Gesetzgeber nennt es das «heimatliche Landschaftsbild».
«Heimatkunde» hiess das Fach im Lehrplan der Unterstufe, bevor dafür der Begriff «Natur, Mensch und Mitwelt» (NMM) kreiert wurde. Wie die Bienen leben und die Blumen heissen, was die Bauern säen und ernten, war dabei ebenso Schulstoff wie die Schlachten zwischen den Helvetiern und den Römern, die Geografie des Wohnkantons, das Münster der Hauptstadt. Im Begriff «Heimat» hatte alles Platz: Natur, Geschichte, Kultur, Tradition.
Natur- und Heimatschutzgesetz
Mit «Heimat» operierte in der deutschsprachigen Schweiz auch der Gesetzgeber, als er das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) schuf. Es soll neben vielem anderen auch das «heimatliche Landschaftsbild» schonen und bewahren - eine begriffliche Klammer für all das, was in einer Landschaft sichtbar und verborgen ist und von dem insgesamt abhängt, ob sie als heimatlich wahrgenommen wird; oder ob sie, wie das Matthias Stremlow, Chef der Sektion Landschaft und Infrastruktur im BAFU, formuliert, «ein Gefühl von Vertrautheit mit dem Raum» vermitteln kann.
«In diesem Gefühl äussert sich der Wunsch, eine sinnhafte, persönliche Bindung zur gesellschaftlichen Gemeinschaft und die durch sie genutzten und gestalteten Räume zu haben», sagt Stremlow. «Diese Verbundenheit ist eine wichtige emotionale Basis für das bewusste Wahrnehmen der Landschaft und damit für einen schonenden Umgang mit ihr».
In der Landschaft spiegelt sich die Natur- und Kulturvielfalt der Schweiz. Die Charakteristik bzw. Eigenarten der jeweiligen Tiere und Pflanzen, Gewässer, Ebenen oder Bergformationen, aber auch die Siedlungsformen, die Architektur der Dörfer, die unterschiedliche Landnutzung, Legenden und Bräuche - all diese Elemente machen auch das kulturelle Erbe - einer Region erlebbar.
Raumgebundene Identität
Der Einbezug der soziokulturellen Dimension in die Arbeit des BAFU ist denn auch nichts Neues. «Landschaften leisten einen Beitrag zur raumgebundenen Identität und zur Imagebildung von Regionen, die nicht nur für den Schweizer Tourismus von hohem Wert sind», sagt Matthias Stremlow. «Entsprechend verlangt der gesetzliche Auftrag des NHG die Berücksichtigung sowohl der natürlichen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Prozesse, die in Landschaften wirken.»
Unsere Landschaft ist eine Kulturlandschaft
Sie wird fast flächendeckend genutzt, gestaltet und gepflegt. Regional sehr unterschiedliche traditionelle Nutzungsmuster liessen über Generationen hinweg eine hohe Vielfalt verschiedener Landschaftstypen entstehen: Die Terrassenlandschaften im Unterengadin, das Wald-Wiesen-Mosaik des Emmentals mit seinen Einzelhof-Siedlungen, die Rebberge und -dörfer am Genfersee, Flussläufe mit alten Manufakturen als Zeugen der frühen Industrialisierung, die Moorlandschaften und Trockenwiesengebiete mit den Heuschobern sind auch Kulturprodukte.
Landschaften von nationaler Bedeutung
Die Vielfalt spiegelt sich in den 162 Gebieten, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnet sind. Es sind einzigartige, typische oder als Erholungsgebiete besonders geschätzte Ausschnitte unseres Landes. Sie bedecken gesamthaft ein Fünftel der Schweiz. Der Bund ist dafür besorgt, dass sie geschont und in ihrer Eigenart möglichst ungeschmälert erhalten bleiben. Vollzugsbehörde ist das BAFU.
Manche BLN-Gebiete beherbergen kulturelle Güter oder geschichtliche Stätten und haben nicht zuletzt unter diesem Aspekt nationale Bedeutung: Das BLN-Objekt «Baselbieter und Fricktaler Tafeljura» weist bronzezeitliche Funde vor; das mit dem Gründungsmythos der Eidgenossenschaft befrachtete Rütli ist Teil der «Berg- und Seenlandschaft am Vierwaldstättersee», und das BLN-Objekt «Giessbach» am Brienzersee, mit den imposanten Wasserfällen und dem 1875 erbauten Grandhotel, zeugt von der ersten Hochblüte des Schweizer Alpentourismus. «Landschaft 2020» fördert das kulturelle Kapital Auf mindestens 2,4 Milliarden Franken pro Jahr schätzte 2002 eine Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) den Wert - d. h. den wirtschaftlichen Nutzen - der Schweizer Landschaft für den Tourismus. Indessen bringt deren Schönheit niemandem direkt Geld ein, und umgekehrt spürt es auch niemand unmittelbar im Portemonnaie, wenn sie schleichend entwertet wird. Wie bei manchen Gütern, die keinen eigent lichen Marktpreis haben, entscheidet letztlich die Wertschätzung der Landschaft über den gesellschaftlichen Umgang mit ihr. Sie ist das kulturelle Kapital des Landschaftsschutzes. Das Leitbild «Landschaft 2020», in welchem das BAFU die Grundzüge einer erwünschten Landschaftsentwicklung formuliert, widmet diesem Kapital zwei von insgesamt acht Aktionsfeldern. «Wahrnehmung und Erlebnis» heisst das eine, «Partizipation» das andere. Ersteres fokussiert auf den Aspekt der Landschaften als räumliches Gedächtnis der Gesellschaft, letzteres auf die Beteiligung möglichst vieler Menschen an allen Prozessen der Landschaftsentwicklung.
Bund in der Pflicht des BLN
Das BLN nimmt in erster Linie den Bund selbst in die Pflicht. Bei allem, was dieser baut, subventioniert oder bewilligt, ist Natur- und Landschaftsverträglichkeit gefordert. Sind kulturelle Güter von nationaler Bedeutung betroffen, arbeitet das BAFU mit anderen Ämtern zusammen. Das Bundesamt für Kultur (BAK) ist zuständig für alles, was im Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) verzeichnet ist, das Bundesamt für Strassen (ASTRA) kümmert sich um das Inventar der historischen Verkehrswege von nationaler Bedeutung (IVS). ISOS und IVS haben rechtlich denselben Status wie das BLN.
Die Bundesaufgaben mit Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind umfangreich. Die gesamte Tätigkeit der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) gehört dazu, ebenso das Autobahnnetz oder die Luftfahrt; der Bund baut Hochschulen und unterhält Waffenplätze; für Wald- und Alperschliessungen, Lawinenverbauungen und Massnahmen zum Hochwasserschutz bezahlt er Subventionen; er genehmigt Hochspannungs-leitungen und konzessioniert Luftseilbahnen und andere touristische Transporteinrichtungen.
In Französisch und Italienisch ist das NHG heimatlos
Unterschiedliche Sprachen verkörpern unterschiedliche Denkweisen. «Patrie» ist das französische Wort für «Heimat», «patria» das italienische, doch die Begriffe decken unterschiedliche Bedeutungsdimensionen ab. Im deutschen Wort steckt das traute Heim, in den beiden anderen der Pater.
Auf «patrie» bzw. «patria» stösst deshalb auch, wer in der Übersetzungsfibel unter «Vaterland» nachschlägt. Das ist aber eindeutig nicht das vom Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) zu erhaltende Gut. In der Übersetzung heisst dieses denn auch «Loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage» bzw. «del paesaggio» (also «Bundesgesetz über den Schutz von Natur und Landschaft»), und anstatt das «heimatliche Landschaftsbild » schützt es «l'aspect caractéristique du paysage» bzw. «le caratteristiche del paesaggio» (in etwa «die charakteristische Erscheinung der Landschaft»). Gemeint ist jedoch immer dasselbe: Der Landschaftsbegriff bildet in allen drei Sprachen dieselben natürlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Dimensionen ab.
Wann immer ein Vorhaben im Rahmen der Bundesaufgaben in einem BLN-Gebiet ansteht, muss die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) prüfen, ob und in welcher Form es mit den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes vereinbar ist. Die ENHK wirkt als ein beratendes Fachorgan des Bundesrates. Biologin, Landschaftsplaner, Kunsthistorikerin, Architekt, Geograf finden sich als Berufsbezeichnungen bei den Mitgliedern des derzeit 15-köpfigen Gremiums.
Die ENHK wurde bereits 1936 geschaffen und ist damit viel älter als das 1967 in Kraft getretene NHG. Dieses machte die Kommission jedoch nicht überflüssig. Gerade weil ein schonender Umgang mit der Landschaft die Berücksichtigung aller Werte - der natürlichen wie auch der kulturellen - erfordert, behielt das bereichsübergreifende Gremium seine Berechtigung. Es gewährleistet die nötige Gesamtschau.
Das Instrument BLN stärken
Die Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen hängt stark von den konkreten Schutzzielen für die betroffene Landschaft ab. Steht die Ästhetik, das Landschaftsbild, im Vordergrund? Ist sie in erster
Linie als Grosslebensraum für Tiere und Pflanzen wichtig, oder als erlebnisreiche Erholungslandschaft für die Bevölkerung der Agglomeration? Handelt es sich vor allem um ein geologisches Naturdenkmal, wie beispielsweise der Rheinfall, oder um eine erhaltenswerte Kulturlandschaft?
Im BLN sind die einzelnen Objekte zurzeit bloss knapp beschrieben, die Schutzziele nur vage definiert. Das sei einer der Gründe dafür, dass sich das Inventar bis anhin als nicht sehr wirksames Instrument erwiesen habe, befand die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats 2003. Der Bundesrat beschloss deshalb, das BLN aufzuwerten. In seinem Auftrag entwirft das BAFU gegenwärtig in Zusammenarbeit mit den Kantonen differenzierte Beschreibungen und klare Schutzziele für die einzelnen Objekte. Die Schilderungen umfassen neu neben der ästhetischen Erscheinung auch andere sinnliche Eindrücke: Für den Erlebniswert einer Landschaft etwa fallen dabei Kriterien wie Ruhe bzw. spezifische Geräusche (z. B. das Rauschen eines Wasserfalls), nächtliche Dunkelheit oder ein überwältigendes Panorama ins Gewicht. Zum bundesrätlichen Auftrag gehört auch, dass das BAFU Möglichkeiten aufzeigt, wie das BLN besser in allen raumwirksamen Politikbereichen, namentlich in der Raum- und Richtplanung, verankert werden kann. Ein Entscheid des Bundesgerichtes vom 1. April 2009 unterstützt diese Bestrebungen. Auch den Kantonen sollen aus den Landschaftsinventaren - zu denen auch das BLN zählt - gewisse Verpflichtungen erwachsen, befand das Gericht. Diese Inventare müssen künftig in der Richtplanung festgesetzt werden. Wie genau diese neue Bestimmung zu vollziehen ist, werde derzeit noch diskutiert, sagt Maria Senn, Projektleiterin Aufwertung BLN im BAFU.
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Bild: Das Dreigestirn Eiger, Moench und Jungfrau praesentiert sich in seinem Sommerkleid. Die drei Gipfel gehoeren zu den Wahrzeichen der Jungfrau-Region und sind Jahr fuer Jahr Anziehungspunkt fuer Touristen aus aller Welt. (Photopress/Jungfrau)
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