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Geschrieben von: Redaktion 09.03.10
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Berlin - Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle abgewiesen. Somit muss in Deutschland ein Schinkensandwich keine Spur von Schinken enthalten. Wer solche Festlegungen mit welchen Argumenten durchgesetzt hat, bleibt weiterhin Geheimsache, schreibt der gemeinnützige Verband foodwatch in einem Artikel.

Ende 2007 hatte foodwatch Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen. Denn das in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Gremium lege in seinen "Leitsätzen" so genannte "Verkehrsbezeichnungen" von Lebensmitteln fest, die für die Kaufentscheidung der Verbraucher entscheidend seien. Dabei seien Konsumenten in der Vergangenheit oft irreführende Begriffe zugemutet worden – so habe man festgelegt, dass zusammengeklebte Fleischfasern als "Formfleisch-Schinken"und beschädigte Salzheringe als "Wrackheringe" bezeichnet und verkauft werden dürfen. Auch Kalbsleberwurst müsse keine Kalbsleber enthalten. Die Mogel-Strategie der Lebensmittelindustrie werde durch solche Definitionen erleichtert.

Beispiele für irreführende Festlegungen in den aktuell gültigen Leitsätzen der Lebensmittelbuchkommission sehen etwa so aus, schreibt foodwatch: Schinkenbrot ohne Schinken: "(…) weist einen herzhaft-aromatischen Geschmack auf. Ein Zusatz von Schinken ist nicht üblich." (Aus den Leitsätzen für Brot). Rindfleisch dürfe auch im Heringssalat sein: Definiert wurden für Heringssalat neben Hering auch "andere Zutaten wie Gurken (…), gegebenenfalls auch Rindfleisch oder Fleischsalatgrundlage" (Aus den Leitsätzen für Feinkostsalate). Selbst Brot müsse nicht gebacken werden: Es werde "in der Regel durch Kneten, Formen, Lockern, Backen oder Heissextrudieren des Brotteigs hergestellt". (Aus den Leitsätzen für Brot – beim Extrudieren wird der Teig erhitzt, gerührt und unter hohem Druck aus der Maschine herausgepresst). Während "Fruchtfüllungen" aus Früchten hergestellt werden, schreibt foodwatch, können "Fruchtkremfüllungen" komplett ohne Früchte sein – und ihren Geschmack zu 100 Prozent aus Aromen beziehen (Aus den Leitsätzen für Feine Backwaren).

Den vom Bundesernährungsministerium ernannten 32 Mitgliedern der Lebensmittelkommission, darunter Lobbyisten der Nahrungsmittelindustrie, erlegt die Geschäftsordnung ausdrücklich eine "Verschwiegenheitspflicht" auf, schreibt foodwatch. Die Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen blieben unter Verschluss. Daher erfahre die Öffentlichkeit nicht, wie die Entscheidungsfindung abläuft und welche Interessen von wem vertreten werden. (eg)


 

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