Bio Suisse und weitere landwirtschaftliche Organisationen fordern für 2010 eine freiwillige Impfung gegen die Blauzungen-Krankheit. Dies wurde an einer Tagung in Olten in einer Resolution beschlossen. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) wird im November über das weitere Vorgehen entscheiden. Für die freiwillige Impfung sprechen Entkriminalisierung, Eigenverantwortung der Tierhalter sowie die unmögliche Ausrottung der Krankheit. Österreich verzichtet bereits auf ein Impfobligatorium.
An einer Tagung in Olten diskutierten am Samstag Bäuerinnen und Bauern zusammen mit Fachleuten aus dem In- und Ausland über die guten Gründe einer freiwilligen Impfung. Organisiert wurde die Tagung von Bio Suisse, Demeter, der Kleinbauernvereinigung VKMB, der Bergheimat, Uniterre und bauernverstand.ch. Nachdem das BVet für 2008 und 2009 ein Impfobligatorium gegen die Blauzungenkrankheit erlassen hatte, ist es jetzt höchste Zeit, die Situation neu zu überdenken und die Freiwilligkeit der Impfung einzuführen. Zur Eindämmung der Krankheit schlagen Bio Suisse und ihre Partner eine Doppelstrategie vor: Impfung und natürliche Immunisierung ungeimpfter Tiere. Die Verantwortung dazu soll jeder Landwirt selber übernehmen können, trägt er doch die materiellen Folgen sowohl im Krankheitsfall als auch bei Impfproblemen. Die Robustheit der Tiere und die natürliche Immunisierung ist der nachhaltigere Weg. Blauzungenkrankheit Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Mücken übertragene Viruskrankheit, die Rinder, Schafe, Ziegen und bestimmte Wildtiere befallen kann. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Vier gute Gründe für die FreiwilligkeitBio Suisse und ihre Partner verabschiedeten am Samstag eine Resolution mit folgendem Inhalt:
1. Entkriminalisierung dringend nötig. Wird die Impfung 2010 freiwillig, müssen unbescholtene Landwirte nicht mehr wie Kriminelle behandelt werden. Der Staat kann sich die teuren, belastenden Justiz-Verfahren sparen. 2. Tierhalter können Verantwortung und Folgen tragen. Die Statistiken und die Berichte von Tierhaltern aus verschiedenen Ländern zeigen, dass die Krankheit weniger gravierend verläuft als ursprünglich befürchtet. Die Landwirte tragen die materiellen Folgen sowohl im Krankheitsfall als auch bei Impfproblemen und sollen darum auch die Verantwortung dafür übernehmen können. 3. Ausrottung nicht möglich. Die Übertragungsmücken legen bis zu 200 km pro Tag zurück. Nutz- und Wildtiere der Wiederkäuergattung sind Virusträger. Eine Ausrottungsstrategie kann unter diesen Umständen nicht zum Erfolg führen. Also soll die Krankheit ab 2010 über freiwillige Impfung und Selbstimmunisierung von nicht geimpften Tieren bewältigt werden. Mit dieser Strategie steht die Schweiz nicht alleine: Österreich verzichtet ebenfalls auf eine obligatorische Impfung. 4. Rechtlicher Spielraum für freiwillige Impfung vorhanden. Die Blauzungenkrankheit ist im Tierseuchengesetz in der zweituntersten Kategorie als „zu bekämpfende Seuche“ eingestuft. Damit wird sie „bekämpft, um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen möglichst gering“ zu halten. Die Impfung ist im Gesetz nur als „Kann“-Formulierung vorgesehen. Sie wurde 2009 vom BVet für obligatorisch erklärt. Für 2010 kann auch Freiwilligkeit vorgesehen werden. Weitere Informationen: BioSuisse Jacqueline Forster-Zigerli, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 079 704 72 41 Martin Bossard, Leiter Politik Telefon: 076 389 73 70 Bild: Kuhherde über dem Thunersee mit Blick auf die Schynige Platte-Bahn Dieses Bild basiert auf dem Bild http://commons.wikimedia.org/wiki/File:5875_-_Scynige_Platte_-_Cows_over_Thunersee.JPG aus der freien Mediendatenbank Wikimedia Commons und steht unter der Creative Commons CC-BY-SA-2.5. Der Urheber des Bildes ist Andrew Bossi.
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