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Klonfleisch deklarieren

Geschrieben von: Josianne Walpen, Konsumentenschutz 24.06.09
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Fleisch von klonierten Tieren muss als solches im Laden erkennbar ein. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen dank einer Deklaration erfahren, ob das Fleisch von einem solchen Tier stammt. Die Skepsis ist nämlich gross. Zu Recht: Das Klonieren von Tieren bringt ihnen keinen Nutzen, zudem stellen sich grosse ethische und tierschützerische Fragen.

Noch gibt es kein Fleisch von Klontieren auf dem Schweizer Markt. Anders sieht es vermutlich bei deren Nachkommen aus: Es kann durchaus sein, dass auf Schweizer Weiden Nachkommen von Klontieren stehen. In den USA werden seit 2008 bereits Lebensmittel von geklonten Tieren verkauft, allerdings ohne entsprechende Deklaration.

In der EU werden Bewertungs- und Zulassungskriterien für solches Fleisch definiert. Dies ist ein erster Schritt, damit Fleisch und Milch von geklonten Tieren in die Läden Einzug halten können. Da die Schweiz ihre Lebensmittel-Gesetzgebung an diejenige der EU anpasst, sehen sich auch die Schweizer Behörden und Konsumenten mit dieser Frage konfrontiert.

Gesundheitliche Risiken gehen von Fleisch oder Milch von geklonten Tieren kaum aus. Einen wirtschaftlichen Nutzen bringen geklonte Tiere höchstens den Konzernen, welche die Patente auf die Technik und die Tiere halten.

Aus ethischen, tierschützerischen und ökonomischen Gründen ist diese Technologie jedoch abzulehnen: Der Eurobarometer 2008 zeigte eindrücklich, dass die Konsumentinnen und Konsumenten das Klonen, aber auch Lebensmittel von geklonten Tieren ablehnen. Da Klonfleisch nicht analytisch nachgewiesen werden kann, sind die Hürden für eine verlässliche Deklaration hoch. Sollten jedoch Europas Grenzen - und damit diejenigen der Schweiz - für Klonfleisch wirklich geöffnet werden, muss eine Deklarationspflicht eingeführt werden.

Weitere Informationen:

Stiftung für Konsumentenschutz
Josianne Walpen, Projektleiterin: 031 370 24 23
Telefon: 031 370 24 23

 

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