Nachbesserungen gefordert

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Geschrieben von: Claudia Kohlus, Augsburg 22.05.09
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Der Grundgedanke des Energieausweises für Wohngebäude, in Deutschland auch für Altbauten seit einem Jahr vorgeschrieben, ist sinnvoll. Denn mit ihm lassen sich Schwachstellen in der Gebäudehülle aufzeigen und Aussagen über Dämmung, Nebenkosten, Heizung und Warmwasser machen. Doch Mietervereine und Verbraucherverbände fordern Nachbesserungen.

Die Einführung des Energieausweises in Deutschland erfolgte stufenweise durch die 2007 in Kraft getretene Energiesparverordnung (EnEV 2007). Demnach war der Energieausweis seit dem 1. Juli 2008 bei Verkauf und Neuvermietung verpflichtend, allerdings nur für Gebäude, die bis zum Jahr 1965 gebaut wurden. Seit 1. Januar 2009 gilt diese Regelung nun auch für Gebäude ab 1965. Für Neubauten ist der Ausweis bereits seit 2002 Pflicht. Die Umsetzung war „ein mehr oder weniger großes Durcheinander mit unterschiedlichen Ausweistypen und unterschiedlichen Fristen“, so Ulrich Ropertz, Pressesprecher Deutscher Mieterbund e. V. in Berlin.

Unterschiedliche Ausweistypen verwirren

Doch Ausweis ist immer noch nicht gleich Ausweis: Vermieter und Eigentümer von Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten haben die Wahl zwischen zwei Ausweistypen – dem Bedarfs- sowie dem deutlich preiswerteren Verbrauchsausweis. Letzterer wird anhand des durchschnittlichen Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre ermittelt und ist deshalb, so kritisieren die Verbraucherverbände, wenig aussagekräftig. Denn die anzugebenden Daten sind unter anderm auch von unterschiedlichen Faktoren wie dem Wohnverhalten des Vormieters abhängig. Wenn dieser etwa aus beruflichen Gründen selten zu Hause war, kann er einen Verbrauchsausweis vorlegen, der die Energieeffizienz positiv bewertet, also im grünen Bereich liegt. Dieser günstige Wert kann sich allerdings für eine kinderreiche Familie schnell zu einem energetischen Desaster entwickeln, sobald diese als Nachmieter automatisch einen höheren Energieverbrauch haben. Fazit: Ob ein Gebäude eine Energieschleuder oder aber ein Haus mit gutem energetischen Zustand ist, lässt sich anhand des Verbrauchsausweises nicht eindeutig feststellen. Mieterbund und Verbraucherzentralen fordern die Abschaffung des Verbrauchsausweises und zudem klare energetische Vorgaben, damit etwa die Vergleichbarkeit einzelner Häuser mit einheitlichem Ausweistyp sichergestellt werden kann. Allerdings ist eine solche Änderung momentan nicht in Sicht: „Wohnungswirtschaft und Hauseigentümer haben erfolgreich verhindert, dass der aussagekräftigere und deutlich sinnvollere bedarfsorientierte Energieausweis verpflichtend vorgeschrieben wird“, so Ropertz.

Bedarfsausweis zeigt Schwachstellen auf

Aber welchen Vorteil hat denn nun eigentlich der Bedarfsausweis? Hier wird das Gebäude von einem Experten analysiert, in dessen Bewertungen auch die Bausubstanz und Haustechnik mit einfließen – kurz gesagt: der komplette Energieverbrauch und die Umwelteigenschaften eines Gebäudes werden transparent gemacht. Aussteller können Architekten, Ingenieure sowie Handwerker sein, die sich im Bereich Energie qualifiziert haben. Sie sollen Schwachstellen aufzeigen, damit eventuelle Sanierungsmassnahmen beispielsweise konkreter geplant werden können. Das Verfahren hat jedoch seinen Preis, der unter Umständen auch durchaus im dreistelligen Bereich liegen kann.

Unwissenheit bei privaten Vermietern

Egal, für welchen Ausweistyp man sich entscheidet: Wie sieht es in der Praxis aus? Hat sich der Energieausweis auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt etabliert?
„Stichproben ergeben immer wieder“, so Ulrich Ropertz, „dass viele Vermieter keinen Energieausweis erstellt haben, keinen Energieausweis vorlegen oder überhaupt nicht wissen, was ein Energieausweis ist.“ Und auch eine repräsentative Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter 1000 Vermietern von Wohngebäuden bestätigt diese Aussage. Demnach wissen ein Viertel (23 Prozent) der befragten Vermieter nicht, dass der Energieausweis bei Neuvermietungen von Wohnungen oder Häusern verpflichtend ist. Allerdings: Bei den gewerblichen Vermietern liegt der Anteil der Gebäude mit Energieausweis bei 82 Prozent. Demgegenüber steht ein Anteil von 31 Prozent bei den privaten Vermietern. „Das Umfrageergebnis zeigt, dass der Energieausweis inzwischen auf dem Immobilienmarkt angekommen ist“, so Thomas Kwapich, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude bei der dena in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig räumt er aber ein, dass „die privaten Vermieter beim Kenntnisstand und bei der Ausstellung von Energieausweisen für ihre Wohngebäude noch deutlich zurück“ liegen. Noch signifikanter ist das Verhältnis zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Von den Wohngebäuden, die bereits einen Ausweis haben verfügen 78 Prozent über einen Verbrauchsausweis, lediglich 22 Prozent über einen Bedarfsausweis.

Gesetzliche Vorgaben

Grund für die große Beliebtheit des Verbrauchsausweises dürften wohl seine niedrigen Kosten sein. Denn in der Tat dienen beide Energieausweise nur zur Information und verpflichtet nicht zur energetischen Sanierung. Es kommt sogar vor, dass die Ausweispflicht in der Praxis schlichtweg umgangen oder eben nicht realisiert wird. Vielleicht auch deshalb, weil die meisten Mieter noch nicht wissen, „dass sie das Recht haben, bei der Anmietung einer Wohnung einen Energieausweis vorgelegt zu bekommen“, meint Ulrich Ropertz. Dabei drohen den Eigentümern bei Nichtvorlage bis zu 15.000 Euro Bußgeld. Laut der dena-Umfrage zeigen 28 Prozent der Vermieter den Interessenten bei einer Wohnungsbesichtigung den Ausweis, 63 Prozent erst auf Nachfrage.

Nachbesserungen gefordert

Mietervereine und Verbraucherschützer haben deshalb Nachbesserungen im Gesetz gefordert. In der Kabinettssitzung am 18. März 2009 hat die Bundesregierung die Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV2009) beschlossen. Diese soll im Herbst diesen Jahres in Kraft treten. Dort bleiben die entscheidenen Punkte aus der EnEV 2007 allerdings im Wesentlichen unverändert. Ulrich Ropertz meint hierzu: „Nach wie vor ist nicht sichergestellt, dass immer bedarfsorientierte Energieausweise erstellt werden. Außerdem ist nach wie vor nicht sichergestellt, dass jeder Mieter auch tatsächlich einen Energieausweis ausgehändigt bekommt.“

Der Energieausweis sollte in Zukunft noch mehr Anreiz für Nachbesserungen und Modernisierungen am Gebäude schaffen, um damit Kosten zu senken und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Der Staat gewährt hierfür bereits günstige Zinsen, Kredite, Förderprogramme und Zuschüsse. Trotzdem muss das Umweltbewusstein für diese Maßgaben innerhalb der Bevölkerung noch weiter gestärkt werden. Hier besteht weiterhin Informations- und Handlungsbedarf. Ulrich Ropertz ist optimistisch: „Der Energieausweis hat Zukunft, er wird selbstverständlich werden. Dann könnten Immobilien insgesamt problemlos miteinander verglichen und in Wohnungsanzeigen die Energieeffizienz direkt beworben werden.“

 

Bild: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

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